Die von der Stadt Zug erhobenen Abwassergebühren sind seit 16 Jahren unverändert – und können den Aufwand nicht mehr decken. Das schreibt die Stadt Zug in einer Mitteilung. Mit dem im Jahr 2008 in Kraft gesetzten städtischen Abwasserreglement ging die Errichtung einer mit 5 Millionen Franken dotierten Spezialfinanzierung «Stadtentwässerung» einher. Diese hatte zum Ziel, die jährlichen Überschüsse oder Defizite der Stadtentwässerung auszugleichen.
«Hohe Investitionen erforderte in den vergangenen Jahren die Umstellung des öffentlichen Kanalnetzes vom Misch- auf das Trennsystem», heisst es in der Mitteilung weiter. Das Gewässerschutzgesetz schreibe vor, dass Regenwasser nicht länger mit dem Schmutzabwasser der Kläranlage vermischt zugeführt, sondern getrennt gesammelt und in den See geleitet werden muss. Ebenfalls höhere Kosten seien in der Abwasserreinigungsanlage Ara Schönau entstanden, an der die Stadt Zug als Verbandsgemeinde beteiligt ist. Einerseits hätten Sanierungen und Erneuerungen der grösstenteils aus den 1970er-Jahren stammenden Anlage entsprechende Kosten verursacht, andererseits seien Neuinvestitionen aufgrund veränderter Auflagen aus dem Gewässerschutzgesetz notwendig geworden.
Stufenweise Anpassung der Gebühren
Ohne Gegenmassnahmen würde sich das Defizit der Spezialfinanzierung «Stadtentwässerung» weiter erhöhen. «Eine Anpassung der Gebühren ist unausweichlich, zumal die Abwassergebühren der Stadt Zug im schweizweiten Vergleich im unteren Bereich liegen», heisst es weiter. Angesichts der gestiegenen Wohn-, Lebens- und Gesundheitskosten möchte der Stadtrat die Haushalte nicht zusätzlich mit einem sprunghaften Gebührenanstieg belasten – und zieht eine stufenweise Anpassung vor.
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat (GGR) darum die Sanierung der Spezialfinanzierung «Stadtentwässerung» mit einer Einlage von 15 Millionen Franken aus dem freien Eigenkapital und gleichzeitig die stufenweise Anpassung der Abwassergebühren bis 2030. Damit sei in den kommenden Jahren für eine ausgeglichene Rechnung gesorgt, ohne dass notwendige Investitionen zurückgebunden werden müssten. Gleichzeitig werde der Stadtrat im laufenden Jahr zuhanden des Grossen Gemeinderats die Überarbeitung des Abwasserreglements mit einem verursachergerechten Tarifmodell, das bis 2030 über eine stufenweise Anpassung eingeführt werden soll, beantragen. Der Beschluss des GGR unterliegt der obligatorischen Urnenabstimmung. (stg)

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