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Kommentar

Abriss-Passus beim «Schoggiturm» drin lassen ist nicht gerade visionär

Der Grosse Stadtrat erfüllt die Maximalforderung des Luzerner Kantonsspitals. Doch wozu Planungssicherheit für einen Abriss?

Geht es nach dem Luzerner Stadtparlament, muss das Kantonsspital (Luks) das heutige Spitalzentrum mit dem «Schoggiturm» innerhalb von 18 Monaten nach Bezug des neuen Spitalzentrums für einen Park rückbauen. Diese Zeitvorgabe bleibt im Bebauungsplan enthalten - entgegen der vorberatenden Kommission und entgegen des Stadtrats, die deren Streichung empfahlen respektive begrüssten. Die bürgerliche Ratsmehrheit erfüllt damit die Maximalforderung des Luks. Es will den Abriss-Artikel aus Gründen der Planungssicherheit unbedingt drin haben.

Das heutige Luks-Spitalzentrum mit dem «Schoggiturm».
Bild: Boris Bürgisser (Luzern, 24. 1. 2025)

Ein Argument, das bedingt nachvollziehbar ist. Wozu Planungssicherheit für einen Abriss? Mit der Streichung des Artikels stünden dem Luks alle Möglichkeiten offen. Es kann ja gut sein, dass man in 15 Jahren – ungefähr dann soll das neue Spitalzentrum fertig sein – doch noch froh ist über die Weiternutzung. Der Parlamentsentscheid ist daher nicht gerade visionär.

Doch auch die SP besteht auf ihrer Maximalforderung und verlangt weiterhin eine umfangreiche Prüfung der «Schoggiturm»-Zukunft – nach Ablehnung im Parlament nun via Volksabstimmung. Ein solches Konzept würde zumindest Klarheit darüber schaffen, ob eine Weiternutzung Sinn macht. Aber möglicherweise ist dieses Spital einfach das falsche Gebäude, um ein Exempel zu statuieren. Denn zumindest in einem sind sich alle einig: Das Luks muss sich am heutigen Standort weiterentwickeln können.

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