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Zug

13 Infizierte im Kanton Zug: Regierung appelliert an Solidarität

Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus verschärft. Der Zuger Regierungsrat unterstützt die Entscheide und will die Massnahmen konsequent umsetzen.
Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut, Gesundheitsdirektor Martin Pfister, Landammann und Bildungsdirektor Stephan Schleiss und Kantonsarzt Rudolf Hauri informieren über die aktuelle Lage (von links).
(Bild: Maria Schmid (Zug, 13. März 2020))

Andrea Muff

Die vom Bundesrat am Freitag beschlossenen Massnahmen sollen die Geschwindigkeit der Ausbreitung des Corona-Virus weiter bremsen. So wird das Veranstaltungsverbot ausgedehnt – Anlässe und Veranstaltungen ab 100 Personen sind bis zum 30. April verboten – und der Schulunterricht mit persönlichem Kontakt ausgesetzt. «Der Kanton Zug unterstützt die getroffenen Massnahmen und setzt sie bundestreu um», sagt Landammann und Bildungsdirektor Stephan Schleiss an der Medienorientierung.

Da der Unterricht in der ganzen Schweiz vor Ort mit persönlichem Kontakt ausgesetzt wird, bleiben die Zuger Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen per Montag, 16. März, bis am 4. April zu Hause und erhalten Fernunterricht. Stephan Schleiss präzisiert:

«Es sind jetzt nicht Ferien. Die Schüler werden zu Hause unterrichtet. Die Massnahme macht nur Sinn, wenn die Schülerinnen und Schüler auch wirklich zu Hause bleiben.»

Am Samstag, 14. März, will der Landammann in einer Sondersitzung der Sozialvorsteherkonferenz der Zuger Gemeinden Fragen einer Notbetreuung, Schliessung von schulergänzenden Betreuungen und Kindertagesstätten klären. Denn in der Bundesrätlichen Anordnung ist jene Handhabung nicht Gegenstand. Stephan Schleiss sagt: «Die Schulen haben sich auf das Szenario Fernunterricht vorbereitet.» Exkursionen und sonstige Schulreisen sind bis Ende Schuljahr abgesagt, ergänzt er.

Nicht mehr als 100 Personen auch in Sportanlagen

Veranstaltungen und Versammlungen ab 100 Personen sind nun verboten. Davon betroffen sind auch Sportanlagen wie Hallenbäder oder Fitnesscenter. Zudem gelte die Massnahme auch für Anlässe, welche dem Kanton bereits gemeldet wurden, präzisiert die Regierung. Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen geöffnet bleiben, wobei sich maximal 50 Personen gleichzeitig darin aufhalten dürfen. Gesundheitsdirektor Martin Pfister appelliert an die Solidarität untereinander: «Die Massnahmen betreffen vor allem Gesunde. Die Ausbreitung des Virus kann aber nur verlangsamt werden, wenn man die Einschränkungen in Kauf nimmt und damit die Massnahmen des Bundesrates unterstützt.»

Kleinere Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen können noch stattfinden. Die Veranstalter werden aber aufgefordert, Massnahmen zur Prävention zu ergreifen. Auch hier appelliert der Gesundheitsdirektor mit Nachdruck an die Eigenverantwortung der Organisatoren und Teilnehmer. Pfister betont: «Durch einfache Massnahmen kann ein wirkungsvoller Beitrag zur Eindämmung der Krankheit geleistet werden.»

Mehr Männer als Frauen sind infiziert

Kantonsarzt Rudolf Hauri verweist in diesem Zusammenhang generell auf das Einhalten der Hygieneregel. «Die Hände regelmässig mit Seife waschen und die Abstandsregel von zwei Meter einhalten», wiederholt er. Inzwischen wurde die Gesamtzahl der Infizierten im Kanton Zug auf 13 erhöht (Stand: Freitagabend, 13. März). Dabei handelt es sich um zehn Männer und drei Frauen im Alter zwischen 25 und 55 Jahren. Hauri versichert: «Es geht allen den Umständen entsprechend gut. Keiner musste hospitalisiert werden. Alle werden zu Hause überwacht und wir konnten die Ansteckung zurückverfolgen.» Inzwischen wurden im Kanton Zug 400 Personen getestet und 25 befinden sich in Quarantäne.

Der Kantonsarzt betont, dass die Situation aus medizinischer Sicht im Kanton Zug stabil sei. Die Hausärzte und das Spital seien belastet, jedoch verlaufe der Betrieb geordnet. «Unsere Spitäler im Kanton setzen auf Zusammenarbeit – materiell und personell», so Rudolf Hauri. Auch mit Material sei man gut versorgt, generell soll eine Reserve aufgebaut werden, für den Fall dass die Fallzahlen stark zunehmen. «Wir können den Virus nicht mehr stoppen, aber die nun beschlossenen Massnahmen geben uns Zeit, um unsere Ressourcen optimal einsetzen zu können», sagt Hauri und fügt hinzu:

«Das Ziel ist, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Risikopersonen zu schützen.»

Noch herrscht im Kanton Zug kein Besuchsverbot in Pflegeheimen oder Spitälern, jedoch rät die Zuger Regierung von Besuchen ab. Martin Pfister erklärt, dass er in der kommenden Woche das Gespräch mit den Gemeinden suchen wird, um eine einheitliche Lösung zu finden.

Wirtschaftliche Folgen

Zunehmend werden auch wirtschaftliche Herausforderungen der Ausbreitung des Virus sichtbar. Mögliche Massnahmen zur Abfederung von wirtschaftlichen Folgen werden unter Federführung des Bundes zusammen mit den Kantonen geprüft. Im Kanton Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion eine Arbeitsgruppe, verstärkt mit Vertretern der Finanzdirektion, der Zuger Kantonalbank und der WWZ, eingesetzt, welche die wirtschaftliche Lage der Zuger Unternehmen laufend analysiert. «Die Zuger Wirtschaft ist grundsätzlich finanziell gut aufgestellt. Trotzdem ist davon auszugehen, dass einzelne Unternehmen von den negativen wirtschaftlichen Folgen, ausgelöst durch das Corona-Virus, betroffen sein werden», führt Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut aus. Der Kanton Zug setzt sich beim Bund nötigenfalls für zielgerichtete Massnahmen ein und prüft je nach weiterer Entwicklung weitergehende Massnahmen.

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