Die AC Bellinzona hatte es erneut versäumt, die im Lizenzreglement geforderten Bestätigungen für die Überweisung der Löhne sowie die Bestätigungen der betroffenen Sozialversicherungsinstitutionen für die Bezahlung der Beiträge für den Monat Januar 2013 fristgerecht einzureichen. Die Lizenzadministration der Swiss Football League reichte als Folge dessen bei der Disziplinarkommission eine Anzeige ein. Diese beurteilte die Nichteinreichung der erforderlichen Bestätigungen als erneuten Verstoss gegen das Lizenzreglement. Da es sich um einen Wiederholungsfall handelt, wurden Bellinzona nach dem einen Punkt am 21. März nun zwei weitere abgezogen.
«Das regt mich gewaltig auf», sagt Swen König, der Aargauer Torhüter der AC Bellinzona. «Wir haben uns diese Punkte auf dem Rasen erkämpft. Wir werden nun erneut bestraft. Aber wir sind die Falschen. Das ist Sache des Vereins.» Der neuerliche Punktabzug sei sehr bitter. «Und er nervt.»
Der Klub kann den Entscheid innert fünf Tagen weiterziehen. Ein allfälliger Rekurs hat aufschiebende Wirkung. Vielleicht ist das Schicksal der AC Bellinzona bereits nächste Woche besiegelt: Am 18. April urteilt das Bezirksgericht über den drohenden Konkurs des Vereins.
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