notifications
Eisschnelllauf

Wegweisende Wende: Historisches Urteil im "Fall Pechstein"

Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat im knapp sechsjährigen Kampf gegen den Eislauf-Weltverband ISU erstmals Recht bekommen. Das Oberlandesgericht München nahm ihre Schadensersatzklage gegen die ISU wegen der Dopingsperre im Jahr 2009 an.

Das OLG erklärte die 2009 getroffene Schiedsvereinbarung Pechsteins mit der ISU für unwirksam und erkennt die vom Sportgerichtshof CAS einst bestätigte Dopingsperre nicht an. Dies ist ein historisches Urteil, da die Unantastbarkeit des CAS vehement angegriffen wird. Die ISU, für die viel auf dem Spiel steht, will in Revision gehen. Der Fall wird wohl im Herbst am Bundesgerichtshof verhandelt.

Der zuständige Richter wies darauf hin, dass die Neutralität des CAS grundlegend fraglich sei, weil Verbände gegenüber Sportlern bei der Bestellung von Richtern bevorzugt werden. Ausserdem widerspreche die Praxis, dass sich Athleten nur vor dem CAS wehren könnten, dem Kartellrecht. "Dieser Sieg ist mehr wert als alle meine Olympia-Medaillen zusammen", sagte Pechstein.

Geerbte Blutanomalie

Das Sportgericht in Lausanne war am 25. November 2009 einem ISU-Urteil gefolgt und hatte die zweijährige Sperre gegen Pechstein wegen schwankender Retikulozyten-Blutwerte ohne Doping-Beweis bestätigt. Die fünffache Olympiasiegerin hat Doping stets bestritten und führt eine geerbte Blutanomalie als Grund für ihre erhöhten Werte an, die bis in die heutige Zeit weiter registriert, aber nicht mehr bestraft werden. In dem Münchner Schadenersatzprozess hat Pechstein die ISU daher auf 4,4 Millionen Euro verklagt.

Sollte der Bundesgerichtshof ebenfalls entscheiden, dass die Klage angenommen wird, wird das Hauptverfahren an das OLG zurückverwiesen und wird der Fall neu aufgerollt. Dann wäre im Gegensatz zur Sportgerichtsbarkeit nicht die Athletin gefordert, sich zu verteidigen, sondern der Verband in der Pflicht, hinreichende Beweise für Doping zu liefern. Zudem hätte ein solcher Entscheid zur Folge, dass Sportler künftig ein Wahlrecht zwischen Sportgerichtsbarkeit und ordentlichen Gerichten hätten.

Kommentare (0)