Der Check von Mike Künzle hat die Gemüter erhitzt und für viel Gesprächsstoff gesorgt. Im dritten Viertelfinal-Spiel gegen den HC Davos versetzte der Stürmer in der 54. Minute seinem Gegenspieler einen Cross-Check von hinten in den Nackenbereich von Stürmer und Topskorer Adam Tambellini. Die Schiedsrichter belegten Künzle daraufhin mit einer Matchstrafe. Der Zuger wurde provisorisch zwei Spiele gesperrt, zudem wurde ein ordentliches Verfahren eröffnet.
Nun ist am Mittwoch das Urteil des Einzelrichters erschienen, was Auswirkungen auf die nächste Saison hat. Künzle wird für insgesamt sieben Spiele gesperrt, eine Sperre hat er bereits abgesessen. Zudem muss der Spieler eine Busse von 9650 Franken bezahlen. Der Einzelrichter stufte die Aktion in die Kategorie III ein, was bedeutet, dass das Strafmass mindestens fünf Spiele beträgt.
Laut Einzelrichter habe Künzle das Foul anerkannt und sei mit den zwei provisorisch verhängten Spielsperren einverstanden gewesen. Er habe sich bei Tambellini entschuldigt. Künzle ist jedoch der Meinung, dass nicht mehr als zwei Spielsperren zu verhängen seien. Er sei ein physischer Spieler, wolle aber nie jemanden verletzen. Künzle hält eine Strafe von fünf oder mehr Spielsperren für «sehr unverhältnismässig».
Einzelrichter: «Tambellini war in wehrloser und verwundbarer Position»
Auch der HC Davos äusserte sich und führte zusammenfassend aus, dass es sich nicht einfach um ein Foul handle, sondern um einen bewussten Akt mit der Absicht einen wehrlosen Spieler zu verletzen. Tambellini musste nach Künzles Vergehen im dritten Viertelfinal-Spiel pausieren. Der HCD war der Meinung, dass die Liga ein Zeichen setzen müsse und dass solche Aktionen nicht akzeptiert werden dürfen. Das Strafmass müsse über fünf Spielsperren hinausgehen.
In seinem Urteil schreibt der Einzelrichter: «Der Cross-Check in den Nacken wurde bewusst ausgeführt. Das Spiel war bereits unterbrochen, der Angriff erfolgte von hinten, gegen den Nacken und das Opfer war auch noch in einer wehrlosen Position. Auch die Wucht war nicht unerheblich.» Künzle hatte Videoclips eingereicht und ausgeführt, dass solche Szenen in einem Playoff-Spiel häufiger vorkommen würden.
Der Einzelrichter hält in seinem Statement dagegen: «Der Beschuldigte verkennt, dass in sämtlichen eingereichten Szenen ein Stoss in den Rücken erfolgt. Hier liegt jedoch eine Attacke gegen den Nacken vor und dies auch, nachdem das Spiel unterbrochen worden ist und der Gegenspieler in einer wehrlosen und verwundbaren Position ist (mit dem Kopf auf dem Eis) sowie schon länger nicht mehr in Scheibenbesitz war.»
«Neigt dazu, sein Foul zu bagatellisieren»
Weil der Verband seit Jahren versucht, in sämtlichen Ligen und Stufen für den Schutz des Kopfes zu sensibilisieren («Respect the head»), sei ein solches Foul laut Einzelrichter umso unverständlicher. Künzle sei zugute zu halten, dass er das Unrecht seiner Aktion grundsätzlich einsieht und sich dafür entschuldigt hat. «Allerdings neigt er dazu, sein Foul zu bagatellisieren», schiebt der Einzelrichter nach.
Beim Strafmass wurde auch Künzles «Vorstrafenregister» miteinbezogen. Der EVZ-Stürmer wurde zweimal (März 2023/Oktober 2024) wegen Checks von hinten mit einmal einer und einmal zwei Spielsperren sanktioniert.
Gegen den Entscheid kann bis am Donnerstagmittag Berufung an das Verbandssportgericht des Schweizer Eishockeyverbands eingereicht werden.
Das dritte Viertelfinal-Spiel zwischen dem EV Zug und dem HC Davos war geprägt von vielen Emotionen und Strafen. Die Zuger hatten ihre Nerven nicht mehr im Griff und kassierten insgesamt 72 Strafminuten. Trainer Dan Tangnes war danach masslos enttäuscht und beschämt über das Verhalten seiner Spieler. Er kritisierte das Team scharf: « Es ist ein Understatement, dass wir den Kopf verloren haben. Wir haben uns scheisse benommen. »
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