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England

Gascoigne mit bedingter Haftstrafe

Einmal mehr: Der ehemalige Fussballstar Paul Gascoigne musste sich wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand vor Gericht verantworten - und kam glimpflich davon.

Ein Gericht in Newcastle verurteilte den 43-Jährigen wegen wiederholten Fahrens in angetrunkenem Zustand zu einer Freiheitsstrafe von acht Wochen, ausgesetzt zu einem Jahr auf Bewährung. Darüber hinaus verhängte der zuständige Richter ein dreijähriges Fahrverbot und ordnete eine Alkohol-Therapie für Gazza an.

Bei einer Anhörung im Oktober hatte Richter Stephen Earl dem 57-fachen Nationalspieler noch eine 12-wöchige Haftsstrafe angedroht. Eigentlich hätte die Hauptverhandlung bereits im November stattfinden sollen. Der Verhandlungstermin musste jedoch verschoben werden, da Gascoigne sich zuvor in eine Reha-Klinik im Süden Englands hatte einweisen lassen.

Mit dem Urteil ist die Akte Gascoigne aber noch nicht geschlossen. In der kommenden Woche muss sich der ehemalige Fussballer in einer anderen Angelegenheit vor Gericht verantworten. Dort geht es ebenfalls um Trunkenheit am Steuer.

Seit seinem Karriereende hat "Gazza" immer wieder für Skandale gesorgt, die oftmals mit übermässigem Alkoholkonsum und Depressionen zusammenhingen. Mehrmals wurde Gascoigne von der Polizei verhaftet und in die Psychiatrie eingeliefert. Er machte Entziehungskuren und gestand einen tätlichen Angriff auf seine Ex-Frau Sheryl. Ende Oktober 2010 war Gascoigne wegen des Verdachts auf Drogenbesitz im englischen Burradon verhaftet und vorübergehend festgenommen worden.

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