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Challenge League

Bellinzona verliert sechs Punkte - sprach das Rekursgericht

Tristesse total: Das Rekursgericht der Swiss Football League weist die Einsprüche von Bellinzona gegen die Punkteabzüge ab. Somit werden dem Klub in der laufenden Saison definitiv sechs Punkte abgezogen.

Die AC Bellinzona hatte es mehrfach versäumt, die im Lizenzreglement geforderten Bestätigungen für die Überweisung der Löhne und Sozialbeiträge im Jahr 2013 fristgerecht einzureichen. Die Lizenzadministration der SFL reichte folglich bei der Disziplinarkommission Anzeigen ein.

Die Disziplinarkommission (DK) beurteilte die Nichteinreichung der erforderlichen Bestätigungen in erster Instanz als Verstoss gegen das Lizenzreglement der SFL und büsste den Klub mit dem Abzug von einem Punkt (Entscheid vom 21. März 2013, kein Rekurs, rechtskräftig), zwei Punkten (Entscheid vom 11. April 2013, Rekurs) und vier Punkten (Entscheid vom 17. Mai 2013, Rekurs) in der laufenden Saison 2012/13.

Das Rekursgericht der SFL vereinigte in ihrer Beurteilung die beiden Rekursfälle. Die zweite Instanz stützt die Entscheide der Disziplinarkommission und bestätigt die Argumentation der DK, die fristgemässe Einreichung der erforderlichen Bestätigungen und Bezahlung der Löhne und Sozialabgaben sei eine grundlegende Verpflichtung der SFL-Klubs, um eine geregelte Durchführung der Meisterschaft zu gewährleisten und die Spieler zu schützen.

Das Rekursgericht erachtet die Verfehlungen der AC Bellinzona als schwerwiegend und bezeichnet die zwei, respektive vier Punkteabzüge vor dem Hintergrund des zweifachen Wiederholungsfalls als angemessene Sanktion.

Der Abzug von weiteren sechs Punkten in der laufenden Meisterschaft ist mit diesem Entscheid rechtskräftig. Der Entscheid ist nach den statutarischen Vorgaben der SFL definitiv.

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