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Fahndungserfolg

Zwei junge Männer gestehen Einbrüche in Rothenthurmer Läden

In Rothenthurm wurde letzte Woche in der gleichen Nacht in zwei Läden eingebrochen. Die Kapo Schwyz konnte zwei Männer im Alter von 17 und 25 Jahren ermitteln. Sie sind geständig.

In der Nacht auf letzten Donnerstag wurden in Rothenthurm zwei Einbruchdiebstähle in Geschäftsbetriebe verübt. «Die beiden mutmasslichen Täter, ein 17- und 25-jähriger Schweizer, konnten durch die Kantonspolizei Schwyz ermittelt werden», schreibt die Schwyzer Polizei in einem Bulletin.

Demnach hatten sich die zwei jungen Männer in der Nacht gewaltsam Zutritt in die Räumlichkeiten verschafft. Sie hatten Lebensmittel und Tabakwaren im Wert von wenigen hundert Franken entwendet. Die Langfinger haben die Tat gestanden und müssen sich vor der Staatsanwaltschaft Schwyz verantworten.

Das sagt das Schweizerische Strafgesetzbuch

 Diebstahl
1. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen3 bestraft, wenn er gewerbsmässig stiehlt.
3. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft,4
wenn er den Diebstahl als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,
wenn er zum Zweck des Diebstahls eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt oder
wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Diebstahl begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.
4. Der Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt

Das sagt das Jugendstrafgesetz (Quelle justis.ch)

Ab 10 Jahren gilt es als strafmündig und muss bei einem Diebstahl mit Sanktionen rechnen. Dies kann heissen, dass es einen Verweis (Verwarnung) erhält mit einer Probezeit von 6 Monaten bis 2 Jahren. Wird es dazwischen erneut straffällig, kann eine andere Strafe verhängt werden. Oder es kann sein, dass ihm, je nachdem wie schwerwiegend die Straftat ist, eine persönliche Leistung, etwa eine Arbeitsleistung aufgebrummt wird oder es an Kursen, bis 10 Tage, teilnehmen muss.

Ein 15- bis 17-Jähriger, der als Mutprobe mit seinen Kumpels im Zug einen Feuerlöscher abmontiert und mitlaufen lässt, muss mit folgenden möglichen Strafen rechnen:

  • Persönliche Leistung von maximal 3 Monaten
  • Eine Busse, die der Jugendliche selber bezahlen kann. gh
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