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Vorderthal/Zürich

Staatsanwaltschaft meldet nach Urteil gegen Diethelm Berufung an

Nach dem Zürcher Bezirksgericht dürfte sich bald das Obergericht mit dem Fall des Vorderthaler SVP-Kantonsrats Bernhard Diethelm befassen. Die Staatsanwaltschaft meldet Berufung an – vorsorglich.
Bernhard Diethelm sprach an einer Medienkonferenz über die Anklage der Staatsanwaltschaft.
Bild: Bild: Urs Flüeler/Keystone (Schwyz, 3. 7. 2023)

Eine Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken – beides bedingt: Dieses Urteil hat das Zürcher Bezirksgericht am Montag gefällt. Es sprach den Bernhard Diethelm wegen Körperverletzung und des Besitzes sowie der Verbreitung verbotener Pornografie schuldig. Von den Vorwürfen der versuchten Vergewaltigung und der Gefährdung des Lebens wurde er freigesprochen.

Ob es bei diesem Urteil bleibt, ist noch offen. Denn die Zürcher Staatsanwaltschaft meldet vorsorglich Berufung an, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtet. Damit ist ein Weiterzug des Falls ans Zürcher Obergericht möglich. Ob es dazu kommt, will die Staatsanwaltschaft nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.

Diethelm war angeklagt, eine Prostituierte in Zürich misshandelt zu haben. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Am Prozess sagte der Politiker: «Ich hatte zu keiner Zeit die Absicht die Klägerin zu verletzen, zu schänden oder gar zu töten.» (cgl)

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