Sobald das begründete Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vorliege, werde Diethelm entscheiden, ob er wirklich weiterziehe, schreibt sein Anwalt in einer Stellungnahme am Mittwoch. Die vorsorgliche Berufungsanmeldung ist Voraussetzung dafür, einen Fall ans Obergericht weiterziehen zu können.
Das Bezirksgericht Zürich sprach Diethelm am Montag wegen Körperverletzung und wegen Besitz und Verbreitung verbotener Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Dazu erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken.
Freigesprochen wurde Diethelm jedoch von den Vorwürfen der versuchten Vergewaltigung sowie der Gefährdung des Lebens. Diethelm war angeklagt, eine Prostituierte in Zürich angegriffen zu haben. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. (sda)
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