Wie beurteilen Sie die Situation für Wohnungssuchende im Kanton?
Es ist eine Tatsache, dass es insbesondere in den wachstumsstarken Gemeinden schwieriger geworden ist, Wohnraum zu finden. Die Situation unterscheidet sich je nach Region und Gemeinde erheblich.
Die Leerwohnungsziffer liegt im Kanton mit 0,57 Prozent klar unter der Schwelle von 1,5 Prozent, ab der Fachleute von Wohnungsnot sprechen. Was sind die Gründe?
Nachfrageseitig ist das Bevölkerungswachstum der Hauptgrund. Hinzu kommt das Wohnverhalten der Bevölkerung, das sich verändert hat. Vermehrt entstehen Ein- und Zweipersonenhaushalte, und Haushalte mit fünf oder mehr Personen sind rückläufig. Auf der Angebotsseite sind vor allem folgende Faktoren ausschlaggebend: Entwicklung der Zinsen und der Baukosten, die Verknappung der Baulandreserven sowie zahlreiche Abhängigkeiten und regulatorische Probleme bei grösseren Innenverdichtungsprojekten – inklusive Erschliessung – sowie damit einhergehend mögliche Einsprachen.
Sie leben in den Höfen, wo die Wohnraumpreise exorbitant hoch sind. Muss man damit leben?
Die Preise sind Ausdruck der hohen Nachfrage und somit der Attraktivität. Gleichzeitig verfügen die betroffenen Gemeinden über die finanziellen und raumplanerischen Mittel, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben.
In der letzten Kantonsratssitzung betonten Sie, dass die Gemeinden selbst für günstigen Wohnungsbau schauen könnten. Welche Mittel stehen zur Verfügung?
An raumplanerisch geeigneten Standorten im Siedlungsbestand können die Gemeinden Aufzonungen vornehmen und die Nutzflächenziffern in diesen Gebieten erhöhen. Die Gemeinden können die strikte Trennung von Wohn- und Arbeitsnutzung an geeigneten Standorten lockern oder aufheben. Mit dem Wachstum der Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich ist die strikte Trennung von Wohn- und Arbeitsgebieten raumplanerisch nicht mehr überall zweckmässig. Mit Umzonungen an geeigneter Lage kann die Nutzungsdurchmischung zugunsten von zusätzlichem Wohnraum gefördert werden. Auch die Abgabe von Land an gemeinnützige Wohnbauträger bildet einen Ansatz und kommt wiederholt vor.
Welche Schwyzer Gemeinden agieren bezüglich Wohnraumbeschaffung vorbildlich?
Fragen rund um den ausreichenden, bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum beschäftigen alle Schwyzer Gemeinden. Stichworte sind der demografische Wandel, die Weiterentwicklung von Einfamilienhausquartieren, die Innenverdichtung, Wohnbaugenossenschaften und so weiter. Zu all diesen Fragestellungen gibt es in Schwyzer Gemeinden gute Praxisbeispiele.
Inwieweit sehen Sie den Kanton in der Pflicht, Bedingungen zu schaffen, damit Einheimische tragbaren Wohnraum vorfinden?
Wie erwähnt stehen den Gemeinden heute schon zahlreiche raumplanerische und finanzielle Instrumente zur Verfügung, um vor Ort lenkend auf den Wohnungsmarkt einzuwirken. Aufgrund des heterogenen Wohnungsmarktes im Kanton Schwyz sind die jeweiligen Voraussetzungen unterschiedlich. Die Bedürfnisse divergieren von Gemeinde zu Gemeinde in Abhängigkeit von Lage, Grösse, Steuer- und Raumordnungspolitik erheblich. Darum ist der Regierungsrat der Ansicht, dass ein kantonales Engagement über raumplanerische Anreize erfolgen soll. So können Gemeinden den Grundeigentümern im Rahmen eines Gestaltungsplans eine Erhöhung der Nutzflächenziffer gewähren, wenn kostengünstiger Wohnraum erstellt wird. Weiter kann eine Gemeinde im Nutzungsplan eine Zone vorsehen, in der ein bestimmter Anteil an preisgünstigen Wohnungen vorgeschrieben ist. Dies kann im Rahmen von Ein-, Um- oder Aufzonungen erfolgen.
Insbesondere die SP macht Vorstösse, um per Gesetz einzugreifen. Die Idee, via Grundstückgewinnsteuer günstigen Wohnraum zu fördern, haben Sie und am Ende auch der Kantonsrat klar abgelehnt. Warum?
Die Steuererträge aus der Grundstückgewinnsteuer verfolgen heute einen fiskalischen Zweck und unterliegen keiner Zweckbindung. Der Regierungsrat möchte daran festhalten. Bereits heute können Gemeinden – welche primär für die Wohnbauförderung zuständig sind – finanzielle Mittel für wohnungspolitische Massnahmen einsetzen.
Ein Vorwurf lautet: Das Bauen sei zu bürokratisch und damit unnötig verteuert. Muss der Gesetzgeber hier Gegensteuer geben?
Im Zuge der letzten drei Teilrevisionen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes hat der Kantonsrat zahlreiche Massnahmen zur Verschlankung der Bewilligungsverfahren und mithin zur Förderung der Bautätigkeit im Kanton Schwyz eingeführt.
In anderen Kantonen ist die Ausnützungsziffer ganz abgeschafft. Könnten Sie als Liberale einen solchen Vorstoss unterstützen?
Schon seit der vorletzten Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sind die Gemeinden nicht mehr verpflichtet, eine Nutzflächenziffer zu führen. Erforderlich ist eine Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung. Zahlreiche Gemeinden verzichten in Kern- und Zentrumszonen sowie in öffentlichen Zonen bereits vollständig auf Nutzflächenziffern. Damit entsteht ein Anreiz für Grundeigentümer, in Innenentwicklungsprojekte zu investieren.
Gibt es konkrete Bestrebungen, um der Wohnungsnot Herr zu werden?
Gestützt auf ein für erheblich erklärtes Postulat (siehe Box, Anm. d. Red.), wird derzeit ein Bericht erstellt, der die verschiedenen Massnahmen zugunsten des Wohnungsbaus aufzeigt.
Regierung will mögliche Massnahmen aufzeigen
Der Schwyzer Regierungsrat klärt zurzeit, wie mit weniger Formalismus mehr Wohnraum geschaffen werden kann. Ein entsprechendes FDP-Postulat hat der Kantonsrat im Februar 2024 für erheblich erklärt. Der Regierungsrat verwies damals auf die in Bundesbern angestossenen Massnahmen, die man abwarten wolle, um dann «eine konsolidierte Übersicht möglicher Ansätze zu erstellen». Dies mache Sinn, «da die rechtlichen Vorgaben im Baubereich teils auf Bundes-, teils auf Kantons- und auf Gemeindeebene festgelegt und folglich eng verzahnt sind». Bundesrat Guy Parmelin hat in der Zwischenzeit einen Aktionsplan mit 35 Massnahmen präsentiert. Dieser empfiehlt unter anderem, dass einfache und günstige Bauprojekte gefördert werden sollen, um die Wohnkosten tiefer zu halten. Weiter sollen Bewilligungsstellen gestärkt werden, damit Baugenehmigungen schneller erteilt werden. Ausserdem sollen Kantone und Gemeinden künftig ihre Erfahrungen mit der Wohnungsnot aufgrund von vielen Airbnb-Vermietungen untereinander austauschen. (mri)

Kommentare
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Gut merken es unsere politiker endlich, welche verhinderungs politik sie seit jahre betreiben. Auf der einen seite will man eine
10 millionen schweiz. Und importiert dazu jährlich einige 10 000 Nicht -Oberällmiger. Die ja auch wohnen wollen oder müssen. Dass das ja nicht die Lösung sein kann, sehen - oder wollen unsere politiker ja nicht sehen.