Zeugenaufruf

Wer hat Informationen zur Schlägerei im Seebner Gardi?

Die Schwyzer Polizei bittet die Bevölkerung nach einer Auseinandersetzung in einem Seebner Wohnquartier um Mithilfe. Unter anderem interessiert man sich für ein bestimmtes Auto. Das Ganze passierte vor zwei Wochen.
Das Gardi in Seewen.
Bild: Geri Holdener

Am Samstagabend, 30. Mai, kam es im Gardi in Seewen laut einer Mitteilung der Kapo Schwyz kurz nach 21 Uhr zu einer «körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen». Dabei wurde ein 52-jähriger Mann verletzt. Er musste sich in Spitalpflege begeben. Die Kapo Schwyz in einer Mitteilung weiter: «Da derzeit unklar ist, wer an der Auseinandersetzung beteiligt war, sucht die Kantonspolizei Schwyz Zeugen.»

Von besonderem Interesse seien Hinweise zu einem bestimmten Fahrzeug beziehungsweise dessen Kontrollschild, das sich mutmasslich zum Zeitpunkt des Vorfalls am Ereignisort befand und möglicherweise mit beteiligten Personen in Zusammenhang stehe.

Personen, die Angaben zum Vorfall, zum Fahrzeug oder zum Kontrollschild machen können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Schwyz unter der Nummer 041 819 29 29 telefonisch auf der Polizeizentrale zu melden.

Tätlichkeiten im juristischen Sinn – also geringfügige körperliche Auseinandersetzungen wie Ohrfeigen, Schubser oder das Bewerfen mit Gegenständen, die keine bleibenden Verletzungen oder tiefere Wunden hinterlassen – führen bei der Kantonspolizei Schwyz äusserst selten zu einem öffentlichen Zeugenaufruf.

Ein Zeugenaufruf ist für die Ermittlungsbehörden ein einschneidendes und ressourcenintensives Instrument, das verhältnismässig eingesetzt werden muss. Bei einfachen Tätlichkeiten, die in der Regel als reines Antragsdelikt vom Opfer selbst innert dreissig Tagen zur Anzeige gebracht werden müssen, steht der Ermittlungsaufwand einer öffentlichen Suche in keinem Verhältnis zur Schwere der Tat. Wenn es in Schwyzer Ausgangsmeilen, an Festen oder im privaten Rahmen zu solchen Reibereien kommt, klärt die Polizei den Sachverhalt primär über die direkt Beteiligten, die anwesenden Sicherheitsdienste oder bereits vor Ort bekannte Personen.

Die polizeiliche Praxis ändert sich jedoch schlagartig, sobald die Schwelle von der einfachen Tätlichkeit zu einer einfachen oder schweren Körperverletzung überschritten wird. Wenn eine Person bei einem Konflikt erheblich verletzt wird, nach einem Schlag das Bewusstsein verliert, medizinisch im Spital versorgt werden muss oder wenn es sich um unprovozierte Angriffe durch eine unbekannte Gruppe handelt, stufen die Behörden den Vorfall völlig anders ein. In solchen Fällen von hoher krimineller Energie oder schwerwiegenden Folgen für das Opfer erlässt die Kapo Schwyz regelmässig Zeugenaufrufe, um die Täterschaft zu ermitteln und den genauen Ablauf zu rekonstruieren. gh

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