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Zeugenaufruf

Was passierte im Nachtbus nach Küssnacht?

Ein mysteriöser Fall für die Ermittler der Kapo Schwyz: Ein junger Mann kam nach einer nächtlichen Fahrt im Linienbus mit Kopfverletzungen in Küssnacht an. Man bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

In der Nacht auf Mittwoch war ein 23-jähriger Mann zirka um Mitternacht mit dem Linienbus von Vitznau in Richtung Küssnacht unterwegs. «Auf dem Weg nach Küssnacht zog sich der Mann erhebliche Kopfverletzungen zu», schreibt die Kantonspolizei Schwyz in einem Medienbulletin vom Donnerstag. War der junge Mann gestürzt? War es Dritteinwirkung? Es gibt noch viele Fragen zu klären.

Da laut Polizeiangaben unklar sei, wie sich der 23-Jährige die Kopfverletzung zugezogen habe, sucht die Kantonspolizei Schwyz Zeugen. Personen, die Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei unter der Telefonnummer 041 819 29 29 zu melden.

Update Freitag 19. September

Die Kapo Schwyz wurde erst am Morgen danach von einer Drittperson über den Vorfall informiert, wie jetzt bekannt wurde. Ein Zeugenaufruf der Kantonspolizei Schwyz brachte bis am Freitagnachmittag keine neuen Erkenntnisse, wie Pikett-Mediensprecherin Mirjam Lang auf Anfrage des «Boten» sagte. Unklar ist vor allem, wo sich der Mann genau verletzt hat: vermutlich im Bus, allenfalls aber auch ausserhalb. Der Zeugenaufruf der Polizei ist nach wie vor aktiv.

Es ist davon auszugehen, dass sich zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht mehr viele Personen im Nachtbus aufgehalten haben. Sonst wären vermutlich irgendwelche Rückmeldungen von Passagieren eingegangen. Ungeklärt bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt, ob allenfalls Videoaufnahmen aus dem Innern des Busses existieren und ob die Ermittlerinnen und Ermittler der Kantonspolizei Schwyz bereits Zugriff darauf gehabt haben.

Der Datenschutz bei der Videoüberwachung von Linienbussen ist in der Schweiz durch das Datenschutzgesetz geregelt. Die Videoüberwachung muss verhältnismässig sein und einem klaren Zweck dienen, wie dem Schutz der Fahrgäste und des Personals oder der Verhinderung von Vandalismus. Hinweistafeln müssen deutlich sichtbar auf die Überwachung aufmerksam machen. Die Aufnahmen dürfen nur für den genannten Zweck verwendet und nicht länger als nötig gespeichert werden, meistens nur wenige Tage. Der Zugriff auf die Daten ist stark beschränkt und erfolgt nur durch berechtigte Personen oder nach richterlicher Anordnung bei einem strafrechtlichen Ereignis. Die betroffenen Personen haben das Recht, Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten zu verlangen. gh

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