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Axenstrasse

Verfahren nach tödlichem Absturz am Wolfsprung eingestellt

Der schreckliche Unfall beim Wolfsprung vom letzten Sommer kommt definitiv nicht vor Gericht. Eine Dritteinwirkung schliesst die Staatsanwaltschaft aus. Das Strafverfahren ist eingestellt worden.
Nach dem Fahrzeugabsturz stoppten die anderen Automobilisten und blickten ungläubig hinunter ins Wasser.
Bild: Webcam AfBN
Das Auto touchierte zuerst den Felsen rechts.
Bild: Geri Holdener, Bote der Urschweiz
Im August 2022 ersetzte das Astra das Geländer an der Unfallstelle.
Bild: Geri Holdener, Bote der Urschweiz

Im Juli 2022 stürzte ein Lenker auf der Axenstrasse auf der Höhe Wolfsprung mit seinem SUV in den Vierwaldstättersee. Die umfangreichen Untersuchungen der kantonalen Staatsanwaltschaft haben jetzt ergeben, es handelte sich ohne Zweifel um eine Selbstkollision. Niemand anders trifft eine Schuld, auch nicht das Astra.

Nach dem schlimmen Unfall hatte die Schwyzer Staatsanwaltschaft, wie in solchen Fällen üblich, eine Strafuntersuchung eröffnet. Dieses Verfahren wurde nun rechtskräftig eingestellt, heisst es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag.

Der Unfallhergang konnte eindeutig rekonstruiert werden. Eine Kamera des Amts für Betrieb Nationalstrassen filmte das Unglück. Es gibt auch Zeugenaussagen. Demnach prallte der BMW auf der Fahrt Richtung Nord zuerst rechts in die Felswand und durchbrach nach gut 30 Metern links das  Geländer. Nach Informationen des «Boten» zeigten die Videoaufnahmen, dass der Wagen nach der ersten Kollision mit dem Fels ohne zu bremsen weitergefahren war. In voller Fahrt flog das Fahrzeug in den See.

Die Staatsanwaltschaft schreibt: «Die Ermittlungen ergaben, dass es sich um eine Selbstkollision ohne Dritteinwirkung gehandelt hatte und auch die gesetzlichen Vorschriften an die Strasseninfrastruktur eingehalten wurden.» Gesichert geklärt wurde auch, dass kein anderes Auto in die Kollision verwickelt war.

Unmittelbar nach dem Drama tauchten unter anderem Fragen auf, ob das Astra den Streckenabschnitt allenfalls besser hätte sichern sollen. Aus strafrechtlicher Sicht ist dieses Thema nun vom Tisch. Nichtsdestotrotz hat das Bundesamt für Strassen dieses Jahr eine bauliche Verbesserung vorgenommen. Mit einer neu erstellten Abschrankung zwischen Fahrbahn und Trottoir werden nicht nur die Fussgänger besser geschützt, auch der Absturz eines Fahrzeugs könnte so hoffentlich verhindert werden.

Das mitgerissene Geländer war schon im August 2022 ersetzt worden. Damals beschloss das Astra auf dem Strassenabschnitt aus Gründen der Sicherheit auch eine Temporeduktion von 80 Stundenkilometern auf 60 km/h.

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