Der Unfall ereignete sich gemäss einer Medienmitteilung der Kantonspolizei Schwyz am Dienstagabend kurz vor 22 Uhr auf Höhe der Sonneggstrasse 10 in Goldau. «Zu diesem Zeitpunkt lief ein 49-jähriger Mann vom Bahnhof her auf der Sonneggstrasse. Dabei wurde er von einem Personenwagen, welcher ebenfalls vom Bahnhof in Richtung Gotthardstrasse unterwegs war, angefahren», heisst es im Bulletin der Kapo Schwyz.
Der Fussgänger wurde dabei verletzt und musste durch den Rettungsdienst in Spitalpflege gefahren werden. Der am Unfall beteiligte Fahrzeuglenker entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um die verletzte Person zu kümmern. Die Schwyzer Polizei weiter: «Beim Fahrzeug dürfte es sich um einen dunklen Personenwagen gehandelt haben.»
Zur Klärung des genauen Unfallhergangs sucht die Kantonspolizei Schwyz den am Unfall beteiligten Fahrzeuglenker und bittet alle Personen, welche Angaben zum Unfall machen können, sich mit der Kantonspolizei Schwyz (Telefonnummer 041 819 29 29) in Verbindung zu setzen.
Das Verhalten nach einem Verkehrsunfall, insbesondere wenn ein Fussgänger involviert ist, hat weitreichende rechtliche und moralische Konsequenzen. Fahrerflucht, also das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ist ein schwerwiegendes Delikt, das in der Schweiz als "Verletzung der Pflichten bei einem Verkehrsunfall" geahndet wird. Dies ist im Strassenverkehrsgesetz (SVG), namentlich in Artikel 92, geregelt.
Der Grund, warum Fahrerflucht so schwer wiegt, liegt in der Vernachlässigung der Hilfspflicht. Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, bei einem Unfall anzuhalten, die Sicherung des Unfallortes zu gewährleisten und vor allem den verletzten Personen Erste Hilfe zu leisten oder diese zu organisieren. Durch das Flüchten wird diese essenzielle Hilfspflicht vorsätzlich missachtet. Ein Fussgänger könnte schwerste Verletzungen haben und ohne schnelle Hilfe sterben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die verletzte Person überlebt, hängt oft von den ersten Minuten nach dem Unfall ab.
Juristisch hat Fahrerflucht erhebliche Folgen. Selbst wenn der Unfall nicht selbstverschuldet war, drohen gemäss SVG Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Führt die Fahrerflucht dazu, dass eine verletzte Person nicht oder zu spät gerettet wird, können die Strafen noch deutlich höher ausfallen. Zudem kann die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Regress genommen werden, das heisst, sie kann einen Teil der entstandenen Kosten zurückfordern. gh


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