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A2/Axenstrasse

Tempo 151 statt 80: Schwyzer Polizei stoppt Raser

Fast doppelt so schnell wie erlaubt ist am Donnerstag ein Lenker durchs Urnerland gebrettert. Am Axen wurde er schliesslich aus dem Verkehr gezogen.

Am Donnerstag, kurz vor 16 Uhr, registrierte die Urner Polizei während einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle ein Fahrzeug mit Urner Kontrollschildern, das massiv zu schnell unterwegs war. Der Wagen hatte auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Norden die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h massiv überschritten. «Das Fahrzeug wurde beim Messpunkt in Gurtnellen mit einer Nettogeschwindigkeit von 151 km/h gemessen», teilte die Kapo Uri am Freitagmorgen mit.

Der Personenwagen konnte anschliessend durch die Kantonspolizei Schwyz auf der Axenstrasse angehalten und der Kantonspolizei Uri zugeführt werden. Die Polizei weiter: «Der Führerausweis des 61-jährigen Fahrzeuglenkers wurde auf der Stelle abgenommen.» Er wird wegen der qualifiziert groben Geschwindigkeitsüberschreitung (Rasertatbestand) bei der Staatsanwaltschaft Uri zur Anzeige gebracht.

Anlässlich derselben mobilen Kontrolle passierte ein weiteres Fahrzeug mit Kontrollschildern aus Grossbritannien mit einer Nettogeschwindigkeit von 129 km/h die Messstelle. Der 34-jährige Lenker des Personenwagens wird wegen grober Geschwindigkeitsüberschreitung verzeigt.

Der Rasertatbestand in der Schweiz ist erfüllt, wenn jemand vorsätzlich und in besonders krasser Weise die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, was im Strassenverkehrsgesetz (SVG) unter Artikel 90 Absatz 1 geregelt ist. 

Dies bedeutet, dass der Raser absichtlich und wissentlich die überhöhte Geschwindigkeit in Kauf genommen hat und es sich nicht um eine geringfügige, sondern um eine massive Überschreitung handelt, wobei die genauen Grenzwerte von der Art der Strasse und dem Fahrzeugtyp abhängen. 

Zudem muss durch die überhöhte Geschwindigkeit eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entstehen. Die Folgen bei Erfüllung des Rasertatbestands sind hohe Geldstrafen, in besonders schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen, ein langer Führerausweisentzug, der in besonders schweren Fällen sogar auf Lebenszeit ausgesprochen werden kann, und in manchen Fällen die Beschlagnahme des Fahrzeugs. gh

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