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Pfäffikon

Teilerfolg für Seedamm-Center

Das Bundesverwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit der geplanten Hochbrücke des Seedamm-Centers in Pfäffikon nicht eingetreten.
So soll die Hochbrücke aussehen.
Bild: Grafik PD
Beschwerdeführerin ist die Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks. Es ging dabei um eine vermeintliche Verfügung des Bundesamts für Strassen (Astra), welche vom Bundesverwaltungsgericht jedoch lediglich als Stellungnahme und nicht als Verfügung betrachtet wurde.

Sie entfalte keine Rechtswirkung, weshalb das Gericht mangels zulässigem Anfechtungsobjekt auf die Beschwerde gar nicht eingetreten ist. Dieser Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Noch sind aber im Zusammenhang mit der Hochbrücke, welche ab der A3 eine Zufahrt zum Seedamm-Center ermöglichen soll, weitere Verfahren hängig, unter anderem beim Schwyzer Regierungsrat. asz

March-Anzeiger/Höfner Volksblatt
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