notifications
Kanton Schwyz

Statt Lohn gab es eine Tracht Prügel

Das Strafgericht verurteilte eine Bande von fünf Brüdern und Verwandten, die auf drei Rumänen losgingen.
Bild: Archiv

Die drei Rumänen waren bei der Baufirma des zweitältesten Angeklagten, eines 45-jährigen Kosovaren, angestellt. Anfang Dezember 2023 hatten die Rumänen mit ihrem Arbeitgeber auf der A3-Autobahnraststätte Fuchsberg Nord in Freienbach abgemacht. Dort sollten sie das Firmenfahrzeug zurückgeben und ihren Lohn erhalten. So weit kam es aber nicht, denn statt Lohn gab es eine ordentliche Tracht Prügel.

Laut Anklageschrift stiegen nämlich kurz nach 19 Uhr aus mehreren Fahrzeugen zwei Brüder, ein Sohn und ein Neffe des Arbeitgebers aus und griffen die dort wartenden Rumänen mit Stöcken, Eisenrohren oder ähnlichen Gegenständen sowie mit einer Taschenlampe an. Die Angegriffenen versuchten zu flüchten, wurden aber aufgehalten und verprügelt. Laut Anklage erlitt einer auch Schnittverletzungen, als er versuchte, dem Angreifer ein Messer wegzunehmen. Andere erlitten Kopfverletzungen, Schürfungen und Prellungen.

Zwei Beschuldigte müssen ins Gefängnis

Der Staatsanwalt verlangte für alle fünf Beschuldigten Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr. Für den bereits vierfach vorbestraften Arbeitgeber und seinen bereits sechsfach vorbestraften 42-jährigen Bruder seien diese Strafen zu vollziehen. Er stützte seine Anklage auf Aussagen der Opfer, auf Randdatenerhebungen der Mobiltelefone der Beschuldigten, die zum Zeitpunkt der Tat die Anwesenheit am Tatort bewiesen, auf DNA-Spuren am Tatort sowie auf Videoaufnahmen. Zudem beantragte der Staatsanwalt für vier Beschuldigte Landesverweise von acht Jahren.

Zur Sache verweigerten alle Beschuldigten vor dem Strafgericht die Aussage. Ihre Rechtsvertreter forderten Freisprüche nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Auf den Videoaufnahmen seien die Beschuldigten nicht erkennbar und aus der Anwesenheit der Mobiltelefone dürfe nicht zwingend auf die Anwesenheit der Beschuldigten geschlossen werden.

Das Strafgericht verurteilte im Einklang mit der Staatsanwaltschaft alle Beschuldigten wegen Angriffs, den Arbeitgeber zudem wegen vorsätzlichen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern. Der Kosovare, der seit 32 Jahren in der Schweiz lebt und seit 2020 eine eigene Firma führt, muss zwölf Monate ins Gefängnis und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 120 Franken bezahlen. Er wird für die Dauer von sieben Jahren des Landes verwiesen.

Sein ebenfalls vorbestrafter Bruder muss ebenso ein Jahr ins Gefängnis und wird ebenso für sieben Jahre des Landes verwiesen. Der älteste Bruder (47) wird mit einer bedingten zwölfmonatigen Freiheitsstrafe sanktioniert (Probezeit zwei Jahre). Weil er an Krebs erkrankt ist, wird im Sinne eines Härtefalls auf eine Landesverweisung verzichtet.

Verfahrenskosten sind zu bezahlen

Der 20-jährige Sohn des Firmenchefs erhielt eine einjährige, bedingte Freiheitsstrafe (Probezeit drei Jahre, weil er zweimal jugendgerichtlich vorbestraft ist). Auf eine Landesverweisung wird verzichtet, weil er in der Schweiz geboren ist. Und schliesslich wird ein 25-jähriger Neffe auch zu einer einjährigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt (wegen Vorstrafe ebenfalls bei einer Probezeit von drei Jahren). Auch hier wird auf eine Landesverweisung verzichtet, weil der Beschuldigte hier geboren ist.

Alle haben zudem Verfahrenskosten im Umfang von je zwischen 18’500 und 23’000 Franken zu bezahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Kommentare (1)