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Steinerberg

Sieben Todesopfer? Anklage gegen Käserei-Chef nach Listerien-Fall

2020 waren Listerien in Produkten einer Steinerberger Käserei gefunden worden. Mehrere Konsumenten hatten sich infiziert. Die Staatsanwaltschaft erhob nun Anklage gegen den Käser, in sieben Fällen wegen fahrlässiger Tötung.

Im Juli 2020 hat der Kantonschemiker der Urkantone bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Betriebsinhaber einer Käserei wegen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz eingereicht. Grund dafür waren Listerien im Käse der Käserei. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hatte bereits im Mai 2020 eine öffentliche Warnung erlassen und empfohlen, die betroffenen Produkte, 26 Sorten insgesamt, nicht zu konsumieren. Die Käserei in Steinerberg wurde kurz darauf durch den Betriebsinhaber geschlossen.

Nach umfangreichen Ermittlungen ist nun das Strafverfahren abgeschlossen, wie die kantonale Staatsanwaltschaft mitteilt. Ermittelt wurde wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz.

«In 20 Fällen wurde Anklage im sogenannt abgekürzten Verfahren erhoben. In zehn geprüften Fällen erfolgte eine Einstellung des Verfahrens», teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Die Staatsanwaltschaft hat in zehn Fällen das Verfahren eingestellt, da «die Listerien-Infektion für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen nicht ursächlich war beziehungsweise durch die Opfer oder ihre Angehörigen kein Strafantrag gestellt worden war». In vier Fällen waren der Staatsanwaltschaft die Personalien der Betroffenen nicht bekannt.

«Kontrollpflicht ungenügend nachgekommen»

Im Verfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung von sieben Personen, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung bei 13 Personen sowie wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz hat die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Schwyz Anklage im abgekürzten Verfahren erhoben.

«Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Betriebsinhaber seiner lebensmittelrechtlichen Kontrollpflicht ungenügend nachgekommen ist», heisst es in der Mitteilung Sie beantragt für den Betriebsinhaber eine bedingte Freiheitsstrafe sowie eine bedingte Geldstrafe. Der Betriebsinhaber sowie die sich am Verfahren beteiligenden Privatkläger stimmten der Anklage im abgekürzten Verfahren zu.

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