Die ausgediente Gartenkiste in Rattanoptik steht schon seit Wochen an der Talstrasse in Altendorf. Es fällt auf: Am eingestellten Deckel hängen Fotoaufnahmen. Nach einem Augenschein ergibt der Spuk einen Sinn.
Wer die Fotoaufnahmen betrachtet, dem erklärt sich die Kistenaktion. Die Bilder, offenbar aufgenommen von der Aussenkamera bei der betreffenden Liegenschaft, zeigen einen Mann, gut erkennbar. Er platziert die defekte Gartenkiste beim Container im Aussenbereich. Das lässt sich der betroffene Liegenschaftsverantwortliche offensichtlich nicht gefallen. Er deponiert kurzerhand die Kiste inklusive Fotoaufnahmen am Strassenrand und untertitelt die Fotos mit «Ich lade meinen Müll bei anderen Leuten ab».
Schlimmstenfalls wird man selbst verzeigt
Der Ärger über illegal entsorgten Kehricht ist zwar verständlich. Aber den Groll derart loszuwerden, kann nach hinten losgehen, wie die Kantonspolizei Schwyz auf Anfrage erklärt. «Fahndung nach verdächtigen Personen, die eine Straftat begangen haben dürften, ist ausschliesslich Sache der Strafverfolgungsbehörden», so die Rechtsauskunft. Das entsprechende «Gewaltmonopol» liege immer beim Staat.
Wer privat erstellte Bilder von Personen veröffentlicht, der begeht allenfalls eine Persönlichkeitsverletzung. Das Recht am eigenen Bild gilt gemäss Kapo auch in diesem Fall. Will heissen: Sollte sich der mutmassliche Güselsünder zur Wehr setzen und Anzeige wegen Ehrverletzung machen, könnte die selbstständige «Suchaktion» rechtliche Folgen für die privaten Fahnder haben.
Dass sich der mutmassliche Täter darum meldet, ist indes eher unwahrscheinlich. Das Veröffentlichen einer Person in einem mutmasslich «deliktischen Kontext» sei jedoch in jedem Fall unzulässig, so die Polizeiauskunft. Die Jagd nach Güselsündern ist und bleibt der Staatsgewalt vorbehalten. (mri)

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