Mit der Teilrevision soll im ganzen Kantonsgebiet künftig klar festgelegt sein, wo Wald ist und wo nicht, wie es weiter hiess. Die Regierung setzt damit einen Vorstoss im Kantonsparlament um und schickt die Teilrevision bis am 20. Juli in die Vernehmlassung.
Bislang wurden in Schwyz die Waldflächen ausserhalb der Bauzonen "dynamisch" abgegrenzt. Heisst: Flächen, die während 20 Jahren einwuchsen, galten automatisch als Wald. Neu sollen statische Waldgrenzen gelten, die einmal festgelegt werden und auch bei späteren Veränderungen vor Ort bestehen bleiben. Neue Bestockungen ausserhalb dieser Grenzen können künftig unabhängig von ihrem Alter wieder entfernt werden, wie die Regierung weiter mitteilte.
Mit der Neuregelung soll laut dem Regierungsrat die Trennung zwischen Wald und Offenland vereinfacht und rechtlich klarer werden. Gleichzeitig bringe die Umsetzung einen "erheblichen personellen und finanziellen Aufwand", so die Exekutive. Insbesondere die Festlegung der statischen Waldgrenzen im Sömmerungsgebiet sei "eine Herausforderung", da die Übergänge zwischen Wald und Offenland oft fliessend seien. sda

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