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Hausdurchsuchungen

Schwyzer Polizei stellt Drogen, Waffen und Bargeld sicher

In den letzten Tagen führte die Polizei im Kanton Schwyz mehrere Hausdurchsuchungen durch. Dabei fand man unter anderem zwei Schusswaffen – und viel Bares. Drei junge Männer sitzen hinter Gitter.
Ein Teil der entdeckten Banknoten.
Bild: Kapo Schwyz

Die Kantonspolizei Schwyz führte in den vergangenen Tagen im Auftrag der kantonalen Staatsanwaltschaft sowohl in Inner- als auch Ausserschwyz unabhängige Hausdurchsuchungen wegen Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch. «Im Rahmen gezielter Schwerpunktaktionen wurden dabei mehrere Wohnungen von Beschuldigten durchsucht», heisst es in einer Mitteilung der Kapo Schwyz

Bei den angeordneten Hausdurchsuchungen konnten verschiedene Betäubungsmittel, Waffen sowie eine erhebliche Menge Bargeld sichergestellt werden. Insgesamt wurden über 150 Gramm Kokain, etwa 130 Gramm Cannabis sowie mehr als 100'000 Schweizer Franken Bargeld sichergestellt. Bei den Waffen handelte es sich um einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker und zwei funktionstüchtige Schusswaffen.

Drei Männer, ein Schweizer, Deutscher und Nordmazedonier, im Alter von 19, 21 und 22 Jahren befinden sich laut Polizeiangaben aktuell in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und werden von der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz geführt.

Die Strafen für Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Schweiz sind vielfältig und richten sich nach der Art und Menge der Betäubungsmittel sowie der Schwere des Vergehens. Für den einfachen Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenkonsum wird in der Regel eine Ordnungsbusse von 100 Franken verhängt. Der Besitz anderer Betäubungsmittel oder grösserer Mengen Cannabis kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen.

Der Handel mit Betäubungsmitteln, insbesondere in grossem Umfang, wird deutlich strenger bestraft, wobei Freiheitsstrafen von mehreren Jahren bis hin zu langjährigen Haftstrafen drohen. Besonders schwere Fälle, wie bandenmässiger Handel oder die Abgabe an Minderjährige, können noch höhere Strafen nach sich ziehen. Das Gesetz sieht auch qualifizierte Widerhandlungen vor, die mit erhöhten Strafen geahndet werden, beispielsweise die Herstellung oder Einfuhr grosser Mengen von Betäubungsmitteln. Die genaue Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art und Menge der Betäubungsmittel, die Schwere des Vergehens und die persönlichen Umstände des Täters. gh

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