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Zug/Schindellegi

Schwyzer Polizei schnappt drei Juwelen-Ganoven

In der Nacht auf Donnerstag wollten drei Täter ein Zuger Juweliergeschäft ausräumen. Dank einer Sofortfahndung konnten drei Rumänen kurz darauf im Kanton Schwyz festgenommen werden.
Ein Patrouillenfahrzeug der Kapo Schwyz.
Bild: Archivbild Geri Holdener

Am frühen Donnerstagmorgen, kurz nach 2.45 Uhr, haben drei maskierte Männer versucht, in ein Juweliergeschäft an der Neugasse in der Stadt Zug einzubrechen. Die Zuger Polizei teilt mit: «Mit einem Vorschlaghammer schlug einer der Männer mehrmals gegen eine Fensterscheibe des Geschäfts. Das Vorhaben scheiterte jedoch und die Männer flüchteten ohne Deliktsgut.»

Durch die Zuger Polizei wurde umgehend eine Sofortfahndung ausgelöst. Dies führte dazu, dass durch Einsatzkräfte der Kantonspolizei Schwyz gegen 3.15 Uhr in Schindellegi ein Fahrzeug mit drei Tatverdächtigen angehalten werden konnte. Die drei Insassen wurden festgenommen und der Zuger Polizei übergeben.

«Bei den drei Männern handelt es sich um drei Rumänen im Alter von 30 und 36 Jahren», schreibt die Zuger Polizei in einer Mitteilung weiter. Sie befinden sich in Haft. Die weiteren Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug getätigt.

Der aktuelle Fall beweist: Die Kantonspolizeibehörden in der Schweiz arbeiten bei Fahndungen eng zusammen. Kein Wunder, denn Straftäter halten nicht an Kantonsgrenzen halt, daher sind die Kantonspolizeien auf die Unterstützung benachbarter Korps angewiesen.

Die Kantonspolizeien tauschen Informationen über Straftaten und Straftäter über verschiedene Kanäle. Bei grösseren Fahndungen können mehrere Kantonspolizeien zusammenarbeiten, um Ressourcen zu bündeln und die Erfolgschancen zu erhöhen. Die Kantonspolizeien verfügen über verschiedene Spezialeinheiten, die bei Bedarf auch kantonsübergreifend eingesetzt werden können. Straftäter werden so schneller und effizienter gefasst, wie die erfolgreiche Polizeiaktion in Schindellegi gezeigt hat. Die Zuger Kollegen hatten das Schwyzer Korps sehr rasch mit Informationen beliefern können.

Die Zusammenarbeit der Polizeikorps muss übrigens immer im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen erfolgen. Und die Kantonspolizeien müssen ihre Kompetenzen und Verantwortlichkeiten klar abgrenzen.gh

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