«Die Täterschaft nahm telefonisch Kontakt mit dem Inhaber des geschädigten Unternehmens auf und gab sich glaubhaft als bekannter Geschäftspartner aus. Dabei kam eine mithilfe künstlicher Intelligenz manipulierte Stimme zum Einsatz», schreibt die Kantonspolizei Schwyz in einer Mitteilung.
Durch diese Täuschung gelang es den Tätern, das Vertrauen des Inhabers zu gewinnen. Unter dem Vorwand eines angeblich vertraulichen internationalen Geschäfts wurde der Inhaber des geschädigten Unternehmens dazu verleitet, mehrere Geldtransaktionen im Gesamtwert von mehreren Millionen Franken auszuführen. Die Überweisungen erfolgten auf ein Bankkonto in Asien.
Erst nach Abschluss der Zahlungen wurde der Betrug erkannt, so die Kapo Schwyz weiter. Die Täterschaft ist bislang unbekannt. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat die Kantonspolizei die Ermittlungen aufgenommen. gh
Präventionshinweise der Kantonspolizei an Unternehmensleitungen
- Seien Sie besonders vorsichtig bei Zahlungsaufforderungen per Telefon oder Sprachnachricht, auch wenn die Stimme vertraut klingt.
- Beachten Sie, dass Stimmen mithilfe künstlicher Intelligenz täuschend echt nachgeahmt werden können.
- Verifizieren Sie ausserordentliche oder dringliche Zahlungsanweisungen stets über einen zweiten, unabhängigen Kommunikationsweg.
- Setzen Sie konsequent das Vier-Augen-Prinzip sowie klare Freigabeprozesse bei hohen Geldbeträgen um.
- Tätigen Sie keine Auslandsüberweisungen ohne überprüfte und dokumentierte Genehmigung.
- Melden Sie verdächtige Vorfälle umgehend Ihrer Bank und der Polizei.
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