Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2014 nach eigenen Angaben umfangreichen Untersuchungen entschieden, keine Strafuntersuchung gegen die Firmen PayPay AG und Obligo AG einzuleiten. Sie begründete dies damit, dass die Beschuldigten bei den Abschlüssen der Pornofilm-Abos das Strafrecht nicht verletzt hätten.
Angezeigt worden waren die Firmen vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, bei dem Beschwerden wegen Rechnungen für Pornofilm-Abos für Mobiltelefone eingegangen waren. Das SECO akzeptierte die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwalt nicht und reichte beim Kantonsgericht Schwyz Beschwerde ein.
Das SECO habe beim Kantonsgericht auch neue Akten im Umfang eines Bundesordners eingereicht, teilte die Staatsanwaltschaft March in Lachen am Mittwoch mit. Sie habe die Unterlagen vom Gericht erhalten, sorgfältig gesichtet und darauf entschieden, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft enthalten die neuen Unterlagen «handfeste Hinweise» für Straftaten, die bisher nicht Gegenstand der Ermittlungen waren und über die 2014 untersuchten Vorwürfe zu den Vertragsabschlüssen hinausgehen.
Die Staatsanwaltschaft dehnte die Ermittlungen über den bisherigen Untersuchungsbereich der Firmen PayPay und Obligo aus. Die Untersuchungen liefen vorerst gegen Unbekannt, teilte sie mit.
Bei den Untersuchungen handelt es sich um ein Vorverfahren. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gelte die Unschuldsvermutung, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
sda