notifications
Region

Schwyzer Skigebiete öffnen am Samstag

Kehrtwende der Regierung. Die Skigebiete im Kanton Schwyz sind ab 2. Januar wieder offen, eine Woche früher als geplant. Da praktisch alle Skigebiete in der Region öffnen, wollte man eine Insellösung vermeiden. Auf den Pisten gilt ein Alkoholverbot.

An einer ausserordentlichen Sitzung von heute Donnerstag, 31. Dezember, ist der Regierungsrat auf seinen ursprünglichen Entscheid zurückgekommen, die Skianlagen bis und mit 8. Januar zu schliessen. Der Entscheid war in den Wintergebieten auf Unverständnis gestossen. Die Regierung hat nun beschlossen, dass die Skigebiete im Kanton Schwyz ihren Betrieb bereits am Samstag, 2. Januar, aufnehmen können.

«Damit orientiert sich der Regierungsrat an den in der Zentralschweiz und in den umliegenden Kantonen mehrheitlich geltenden Regelungen», heisst es in einer Mitteilung der Schwyzer Staatskanzlei. Auch die Kantone Uri, Ob- und Nidwalden, Glarus und St.Gallen ermöglichen den Skibetrieb. Im Bulletin schreibt der Kanton: «Mit einer Insellösung, bei der einzig die Skigebiete im Kanton Schwyz geschlossen bleiben, würde das Skifahren auf die umliegenden Kantone verlagert.»

Die Öffnung der Skigebiete erfolge nach Rücksprache mit den Spitälern im Kanton Schwyz. Zudem hat der Regierungsrat die Auflagen für die Erteilung der Betriebsbewilligung nochmals verschärft.

Zusätzlich zu den geltenden Schutzkonzepten wird die Kapazität auf zwei Drittel begrenzt, in den Skigebieten besteht ein Alkoholverbot und die Snow- und Funparks werden geschlossen. Zudem wird in den Skigebieten eine Präventionskampagne lanciert, die zu vorsichtigem Fahren aufruft. Die Kapazität wird auf der Basis der besten Tage der vergangenen Jahre ermittelt. Die Restaurants und Bars bleiben weiterhin geschlossen.

Der Regierungsrat appelliert eindringlich an die Bewohnerinnen und Bewohner sowie an die Gäste des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die Schutzkonzepte der Skigebiete und die damit verbundenen Auflagen konsequent zu befolgen. Die Situation wird laufend analysiert, und ein Entzug der Bewilligung ist je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage jederzeit möglich. gh

Kommentare (2)