Die Teilrevision des Steuergesetzes geht in die Vernehmlassung. In der Revision geht es vor allem darum, dem Kanton Schwyz im Steuerwettbewerb mittel- bis langfristig einen Spitzenplatz sichern zu können. «Um uns herum bewegen sich alle Kantone in Steuerfragen», so der Schwyzer Finanzdirektor Georg Hess. Das betreffe auch den Kanton Schwyz. Das revidierte Steuergesetz soll auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Ziel ist, einen attraktiven Steuersatz für juristische und einen für natürliche Personen ebenso attraktiven Steuersatz zu schaffen. Und dies, ohne allzu grosse finanzielle Risiken einzugehen. Dennoch dürften Kanton, Bezirken, Gemeinden und Kirchgemeinden nach erfolgter Revision Erträge in der Höhe von gesamthaft etwa 100 Millionen Franken fehlen. «Diese Ausfälle sind wegen der guten Eigenkapitaldecke des Kantons und der guten finanziellen Verfassung der Bezirke und Gemeinden aber tragbar», ist Georg Hess überzeugt.
Schwyz will vordere Plätze
Den Spitzenrang im Steuerwettbewerb will der Regierungsrat unter anderem mit einem tiefen Gewinnsteuersatz für juristische Personen verteidigen. Dieser soll auf 2,25 Prozent sinken. Der bisherige zweistufige Tarif (2 bzw. 4 Prozent je nach Gewinn) wird aufgegeben. Ebenso soll die Gewinn- an die Kapitalsteuer angerechnet werden können.
Harry Ziegler
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Freitag in der Neuen Schwyzer Zeitung.
Steuergesetz
Schwyz verzichtet auf eine Flat Rate Tax
Die Schwyzer Regierung will bis 2010 die Gewinnsteuer senken. Und für alle Einkommen bis 70 000 Franken soll ein pauschaler Steuerrabatt (400 Franken) gelten.

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