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Die Maximallänge für einen Leserbrief beträgt 1800 Zeichen inklusive Leerschläge. Ausnahmen werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Leserinnen und Leser nicht gemacht.
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Abonnentinnen und Abonnenten werden bei der Publikation von Leserbriefen bevorzugt.
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Leserbriefe nehmen idealerweise Bezug auf einen Artikel im «Boten der Urschweiz».
- Äusserungen, die rechtswidrig, persönlichkeits- oder ehrverletzend, beleidigend, diffamierend oder verleumderisch, ruf- und geschäftsschädigend, pornografisch oder rassistisch sind, sind nicht erlaubt.
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Verstösse gegen die geltende Gesetzgebung, etwa gegen die Antirassismusstrafnorm, sind nicht erlaubt.
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Beiträge, die als Aufforderungen zur Gewalt oder zu sonstigen Straftaten verstanden werden können, werden nicht publiziert.
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Leserbriefe dürfen keine offensichtlichen Unwahrheiten enthalten.
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Werbung ist nicht erlaubt.
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Leserbriefe müssen auf Deutsch verfasst sein und elementare Regeln von Grammatik und Orthografie einhalten.
- Leserbriefe zu Abstimmungen werden bis am Mittwoch vor dem Abstimmungstermin publiziert, danach nicht mehr.
- Reine Danksagungen, insbesondere im Nachgang zu Abstimmungen, werden nicht veröffentlicht.
Die Redaktion behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Regeln Leserbriefe abzulehnen.
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