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In eigener Sache

Richtlinien für Leserbriefe

  • Die Maximallänge für einen Leserbrief beträgt 1800 Zeichen inklusive Leerschläge. Ausnahmen werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Leserinnen und Leser nicht gemacht.

  • Abonnentinnen und Abonnenten werden bei der Publikation von Leserbriefen bevorzugt.

  • Leserbriefe nehmen idealerweise Bezug auf einen Artikel im «Boten der Urschweiz».

  • Äusserungen, die rechtswidrig, persönlichkeits- oder ehrverletzend, beleidigend, diffamierend oder verleumderisch, ruf- und geschäftsschädigend, pornografisch oder rassistisch sind, sind nicht erlaubt.
  • Verstösse gegen die geltende Gesetzgebung, etwa gegen die Antirassismusstrafnorm, sind nicht erlaubt.

  • Beiträge, die als Aufforderungen zur Gewalt oder zu sonstigen Straftaten verstanden werden können, werden nicht publiziert.

  • Leserbriefe dürfen keine offensichtlichen Unwahrheiten enthalten.

  • Werbung ist nicht erlaubt.

  • Leserbriefe müssen auf Deutsch verfasst sein und elementare Regeln von Grammatik und Orthografie einhalten.

  • Leserbriefe zu Abstimmungen werden bis am Mittwoch vor dem Abstimmungstermin publiziert, danach nicht mehr.
  • Reine Danksagungen, insbesondere im Nachgang zu Abstimmungen, werden nicht veröffentlicht.

 

Die Redaktion behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Regeln Leserbriefe abzulehnen.

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