Willerzell

Polizei warnt nach Flächenbrand vor hoher Brandgefahr

Die Feuerwehr musste am Sonntag in Willerzell einen Flächenbrand löschen. Die Behörden erinnern an die erhöhte Waldbrandgefahr.
Die Suche nach den letzten Brandnestern.
Bild: Kapo Schwyz

Am Sonntagabend ist kurz nach 20 Uhr im Gebiet Sprädenegg in Willerzell ein Flächenbrand ausgebrochen. «Die aufgebotene Stützpunktfeuerwehr Einsiedeln konnte den Brand rasch unter Kontrolle bringen und löschen», so die Kapo Schwyz. Dank des schnellen Eingreifens gelang es, eine Ausbreitung des Feuers auf den angrenzenden Wald zu verhindern.

Nach ersten Erkenntnissen dürfte gemäss Angaben der Kantonspolizei eine nicht vollständig gelöschte Feuerstelle die Ursache des Brandes gewesen sein. Die Polizei tätigt Abklärungen zur genauen Brandursache.

Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr appellieren die Behörden an die Bevölkerung, beim Umgang mit Feuer im Freien äusserste Vorsicht walten zu lassen. Feuer dürfen nur an geeigneten Feuerstellen entfacht werden und sind jederzeit zu beaufsichtigen. Vor dem Verlassen der Feuerstelle ist sicherzustellen, dass Glut und Asche vollständig gelöscht sind.

Im Kanton Schwyz gilt seit mehreren Tagen erhebliche Waldbrandgefahr. «Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. Auch Blitzschläge können Flächenbrände auslösen.» Das teilt das Bundesamt für Umwelt auf seiner Webseite mit. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit in offenem Gelände ist gross, in Waldgebieten mittel.

In der Schweiz wird die Waldbrandgefahr in fünf einheitliche Stufen eingeteilt, die vom Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit den Kantonen festgelegt werden. Jede Stufe beschreibt, wie leicht ein Feuer entstehen kann, wie schnell es sich ausbreitet und welche Verhaltensregeln gelten.

Bei der Gefahrenstufe 1 ist die Gefahr gering. Brände entstehen nur sehr selten und breiten sich langsam aus. In dieser Stufe gelten keine besonderen Einschränkungen, ausser der allgemeinen Sorgfaltspflicht, dass beispielsweise Zigaretten und Streichhölzer nicht achtlos weggeworfen werden dürfen.

Die Gefahrenstufe 2 signalisiert eine mässige Gefahr. Hier können lokal bereits spontane Feuer entstehen. Grillfeuer im Freien müssen ständig beobachtet und Funkenwurf sofort gelöscht werden, bevor man die Feuerstelle verlässt.

Ab der Gefahrenstufe 3, der erheblichen Gefahr, wird die Situation kritischer. Ein einzelner Funke oder ein brennendes Streichholz können bereits einen Brand entfachen. In dieser Stufe ist das Feuern im Freien nur noch auf fest eingerichteten Grillstellen erlaubt. Bei starkem Wind sollte ganz auf Feuer verzichtet werden. Die Kantone können hier bereits erste Einschränkungen erlassen.

Die Gefahrenstufe 4 bedeutet grosse Gefahr. Ein Brand kann sich nun auch im Wald sehr rasch ausbreiten. In dieser Stufe erlassen die betroffenen Kantone in der Regel ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, das oft auch für die offiziellen, festen Grillstellen gilt.

Die höchste Stufe ist die Gefahrenstufe 5, welche für eine sehr grosse Gefahr steht. Brände können extrem leicht entstehen und breiten sich katastrophal schnell aus, oft auch über die Baumkronen. In diesem Fall gilt im Freien ein generelles, absolutes Feuerverbot ohne Ausnahmen im Wald und in dessen unmittelbarer Umgebung. gh

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