Am Freitagabend war es kurz vor 19 Uhr auf der Gersauerstrasse 90 in Brunnen zu einer Streifkollision zwischen einem Linienbus und einem Personenwagen gekommen. Verletzt wurde gemäss einer Medienmitteilung der Kantonspolizei Schwyz niemand.
Der Linienbus war mit zirka acht Fahrgästen in Richtung Gersau unterwegs. «Der Autolenker verliess die Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern», schreibt die Kapo Schwyz. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen dunklen Personenwagen. Das Auto dürfte an der linken hinteren Fahrzeugseite beschädigt worden sein.
Die Kantonspolizei Schwyz ersucht die Fahrgäste, sowie weitere Zeugen dieses Unfalls, die Angaben zum Unfallhergang oder zum Personenwagen machen können, sich unter der Telefonnummer der Zentrale, 041 819 29 29, zu melden.
Die Kantonspolizei Schwyz erlässt Zeugenaufrufe bei reinen Sachschadenunfällen verhältnismässig selten. Im normalen Dienstalltag bleibt es bei solchen Kollisionen in der Regel bei der Standardaufnahme durch die Patrouille und der Abwicklung über das europäische Unfallprotokoll oder das ordentliche Polizeirapportverfahren.
Ein offizieller Zeugenaufruf via Medienmitteilung wird von der Kapo Schwyz bei reinen Sachschadenunfällen fast ausschliesslich unter ganz bestimmten Voraussetzungen lanciert. Der weitaus häufigste Grund ist die sogenannte pflichtwidrige Führerflucht. Wenn eine unbekannte Täterschaft beispielsweise auf einem Parkplatz oder beim Vorbeifahren ein anderes Auto oder die Strasseninfrastruktur beschädigt und sich anschliessend unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne den Schaden zu melden, sucht die Polizei mittels Zeugenaufruf nach Hinweisen. Der zweite Hauptgrund sind unklare Unfallhergänge bei komplexen Kreuzungskollisionen, Streifungen auf der Autobahn oder bei Unfällen mit Linienbussen, bei denen die Aussagen der beteiligten Lenker komplett widersprüchlich sind und keine eindeutige Spurenlage vorliegt. In solchen Einzelfällen sucht die Polizei gezielt nach unbeteiligten Drittpersonen, die den Vorfall beobachtet haben.
Bei den anderen Polizeikorps in der Schweiz präsentiert sich die Praxis sehr ähnlich, da die Ressourcen für die Ermittlungstätigkeit und die Medienarbeit überall gezielt eingesetzt werden müssen. Grosse Kantonspolizeien mit stark befahrenen Autobahnnetzen oder dichtem städtischen Verkehr, wie beispielsweise die Kantonspolizei Zürich, die Kantonspolizei Bern oder die Kantonspolizei Aargau, veröffentlichen aufgrund der schieren Menge an Vorfällen absolut gesehen häufiger solche Aufrufe. Auch dort beschränken sich diese jedoch konsequent auf Fälle von Fahrerflucht mit erheblichem Sachschaden oder auf Situationen, in denen der genaue Ablauf einer folgenschweren Kollision trotz intensiver Spurensicherung vor Ort unklar bleibt. gh


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