Am Sonntagabend, gegen 17.10 Uhr, fuhr ein 38-Jähriger mit seinem Rennrad in Arth auf der Luzernerstrasse in Richtung Immensee. «Nach dem Dorfausgang wurde er von einem unbekannten Fahrzeug überholt, wobei es zu einer seitlichen Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen kam», teilte die Schwyzer Polizei mit, «der Velofahrer touchierte folglich den Randstein des Trottoirs, stürzte und kam im angrenzenden Wiesland zu liegen.» Mit unbestimmten Verletzungen begab er sich später selbstständig in Spitalpflege.
Das am Unfall beteiligte, unbekannte Fahrzeug hielt nach der Kollision am rechten Fahrbahnrand an, setzte jedoch kurze Zeit danach seine Fahrt gemäss Polizeiangaben in Richtung Immensee fort.
Zur Klärung des genauen Unfallhergangs sucht die Kantonspolizei Schwyz die beteiligte Fahrzeuglenkerin oder den Fahrzeuglenker und bittet alle Personen, welche Angaben zu diesem Unfall machen können, sich mit der Kantonspolizei Schwyz, Telefonnummer 041 819 29 29, in Verbindung zu setzen.
In der Schweiz ist die Fahrerflucht eine Straftat, die nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) geahndet wird. Das Strafmass hängt stark von der Schwere des verursachten Schadens ab, insbesondere ob es sich um einen Sach- oder Personenschaden handelt.
Schwerwiegend sind die Konsequenzen, wenn bei einem Unfall mit Fahrerflucht Personen verletzt oder gar getötet wurden. Hierbei kommen neben der Fahrerflucht (Art. 92 Abs. 2 SVG) auch andere Straftatbestände wie fahrlässige Körperverletzung oder Tötung sowie unterlassene Hilfeleistung hinzu. Gemäss Artikel 92 Absatz 2 SVG wird die Fahrerflucht bei Personenschaden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Tötung kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu fünf Jahre betragen.
Unabhängig vom Strafmass folgen bei Fahrerflucht auch Administrativmassnahmen durch das zuständige Strassenverkehrsamt, die zu einem Führerausweisentzug führen können. Die Dauer des Entzugs richtet sich nach der Schwere des Delikts und der Vorstrafen. Zudem kann die eigene Versicherung bei Fahrerflucht Regress nehmen und die Übernahme der Schäden verweigern, wodurch der Verursacher alleine für die Kosten aufkommen muss. gh

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