Bei einer gezielten Kontrolle gegen Schwarzarbeit nahmen Einsatzkräfte der Kantonspolizei Schwyz am vergangenen Montag in einer Liegenschaft in Pfäffikon zwei Frauen fest. Die Kapo schreibt in einer Mitteilung: «Aufgrund des Verdachts auf Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung wurde ein Massage-Salon kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass zwei weibliche Personen ohne Arbeitsbewilligung als Masseurinnen tätig waren.»
Die zwei Frauen besitzen eine thailändische Staatsbürgerschaft mit Aufenthaltstitel der Slowakei und sind im Alter von 35 und 45 Jahren. Sie wurden festgenommen und bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zur Anzeige gebracht.
Durch das Schwyzer Amt für Migration wurden die Frauen aus der Schweiz weggewiesen. «Weiter wurde ihnen ein zweijähriges Einreiseverbot für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein auferlegt», teilte die Kantonspolizei Schwyz weiter mit.
Schwarzarbeit kann in der Schweiz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr harte Konsequenzen haben. Es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine illegale Handlung, die gegen mehrere Gesetze verstösst, darunter das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, das Obligationenrecht und verschiedene Sozialversicherungsgesetze. Die Strafen hängen stark vom Einzelfall und dem Schweregrad des Vergehens ab. Für Arbeitgeber können die Strafen besonders gravierend sein.
Sie können mit hohen Bussen belegt werden, die in die Tausende oder sogar Zehntausende von Franken gehen können. In schwerwiegenden Fällen, wie beispielsweise bei systematischer Ausbeutung, können sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden. Bei besonders schweren Verstössen, die als Steuerbetrug oder Urkundenfälschung gelten, können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren drohen. Zudem muss der Arbeitgeber die nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nachzahlen, oft mit erheblichen Verzugszinsen. Auch können sie vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden.
Für Arbeitnehmer, die schwarz arbeiten, können ebenfalls Bussen verhängt werden. In gewissen Fällen, insbesondere wenn es sich um Ausländer ohne Arbeitsbewilligung handelt, kann dies sogar zum Entzug der Aufenthaltsbewilligung und zur Wegweisung aus der Schweiz führen. Schwarzarbeitende verzichten zudem auf wichtige soziale Sicherheiten wie die Unfallversicherung und die Altersvorsorge. gh
Kommentare
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Schön wes ded verbie gend,evt chenntids andrä Ortä au verbie gah,aber ded isch sicher nu chli Intressanter.