Oberarth

Polizei verzeigt nach Autobrand mehrere Handyfilmer

Der Lamborghini in Flammen an einer Oberarther Tankstelle hat Konsequenzen für mehrere Automobilisten. Sie hatten während der Fahrt gefilmt.

Am Montagnachmittag kam es an der Gotthardstrasse in Oberarth zu einem Autobrand. Am Mittwoch schrieb dazu die Kapo: "Während der Ereignisbewältigung registrierten die ausgerückten Einsatzkräfte der Kantonspolizei Schwyz mehrere vorbeifahrende Autofahrer, die mit ihren Mobiltelefonen Video- und Fotoaufnahmen des Schadenplatzes erstellten."

Drei Personen wurden angehalten und kontrolliert. Sie werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verzeigt. Zudem prüft das Verkehrsamt Massnahmen hinsichtlich ihrer Fahrberechtigung.

Die Kantonspolizei Schwyz weist darauf hin, dass das Bedienen eines Mobiltelefons während der Fahrt verboten ist und eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden sowie die Einsatzkräfte darstellt. "Wer seine Aufmerksamkeit nicht dem Strassenverkehr widmet, macht sich strafbar", hält die Schwyzer Polizei fest. Das Filmen und Fotografieren von Unfall- und Schadenplätzen sei nicht nur gefährlich, sondern verletze auch die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen.

Die Kantonspolizei Schwyz appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, Schadenplätze zügig zu passieren, ihre volle Aufmerksamkeit dem Strassenverkehr zu widmen und den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können gemäss Strassenverkehrsgesetz mit hohen Geldstrafen, Führerausweisentzug oder weiteren strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

Was sagt das Gesetzbuch?

Das Halten und Bedienen des Handys während der Fahrt, insbesondere für Aufnahmen, gilt als klassische Ablenkung und wird als Verletzung der grundlegenden Pflicht zur ständigen Beherrschung des Fahrzeugs sowie zur ungeteilten Aufmerksamkeit eingestuft. Je nach den genauen Umständen der Vorbeifahrt stufen die Behörden dies in der Regel als mittelschwere oder sogar schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften ein. Dies führt neben einer saftigen Geldbusse oder einer einkommensabhängigen Geldstrafe zwingend zu einem administrativen Ausweisentzug von mindestens einem Monat, bei einer schweren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sogar für mindestens drei Monate. Sollte es durch die Ablenkung zu einer konkreten Gefährdung oder gar zu einem Folgeunfall kommen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Schliesslich kann das langsame Vorbeifahren oder gar das Anhalten zum Filmen («Gaffen») den Tatbestand der Behinderung von Beamten bei einer Amtshandlung erfüllen, wenn dadurch Rettungskräfte, die Feuerwehr oder die Polizei bei ihrer Arbeit behindert oder die Zufahrtswege für weitere Rettungsfahrzeuge blockiert werden. Auch dies wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft. gh

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