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Kanton Schwyz

Pläne für Velowegnetz verunsichern Grundeigentümer

Vertreter des Tiefbauamts informierten am Dienstagabend über die kantonalen Velowegnetzpläne. Vor allem bei Strasseneigentümern ist die Unsicherheit gross.
Kantonsingenieur Daniel Kassubek bezeichnete den Velowegnetzplan zurzeit noch als «Papiertiger».
Bild: Stefan Grüter

Bis Ende März läuft das Mitwirkungsverfahren zum kantonalen Velowegnetz. Über den ganzen Kanton ist ein Netz gespannt, das die derzeitigen Velowege wiedergibt, unterteilt in Alltags- und Freizeitverkehr. Ersterer soll möglichst direkt zum Ziel führen, «denn jedes zusätzliche Velo ist ein Auto weniger im Strassenverkehr», so Kantonsingenieur Daniel Kassubek am Mittwochabend in Rothenthurm. Beim Freizeit-Velo-Verkehr gilt die Devise: Der Weg ist das Ziel.

Das Velowegnetz ist ein «junges Produkt». Vor acht Jahren haben die Schweizer Stimmbürger den Bundesbeschluss über die Velowege sowie Fuss- und Wanderwege mit gut 73 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Dies war die Initialzündung für ein flächendeckendes Velowegnetz. Der Kanton Schwyz ist für einmal früh dran. Seit 1. Februar 2024 ist das kantonale Veloweggesetz in Kraft, und bis Ende 2027 soll dann auch das kantonale Velowegnetz vorliegen, wie Remy Frommenwiler, Projektleiter Veloverkehr im Schwyzer Tiefbauamt, ausführte. Allerdings handelt es sich erst um eine «Absichtserklärung», eine «Grundlage». Daniel Kassubek nannte es einen «Papiertiger».

Das Velowegnetz kommt nach Genehmigung in den kantonalen Richtplan, und gleichzeitig sind auch die Kommunen angehalten, eigene Velowegnetze zu spannen beziehungsweise zu definieren. Und dann, gemäss Vorgabe bis 2042, soll auch die entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden.

Im Detail noch sehr viele Fragezeichen

Es waren weit über 100 Personen aus dem ganzen Kanton, die an der Informationsveranstaltung in Rothenthurm teilnahmen: Vertreter von Genossamen und Gemeinden, Älpler, Bauern und weitere private Strassen- und Wegeigentümer. Sie alle beschäftigen in erster Linie zwei Fragen: Wie ist die Haftung geregelt? Und wie wird der Unterhalt abgegolten?

Departementssekretär Urs Achermann (von links), Maurus Köchli, der Fachstellenleiter Langsamverkehr, und Projektleiter Remy Frommenwiler standen Rede und Antwort.
Bild: Stefan Grüter

Maurus Köchli, der Fachstellenleiter Langsamverkehr, und Urs Achermann, Departementssekretär im Schwyzer Baudepartement, versuchten, weitestmöglich Antworten auf die entsprechenden Fragen zu geben, allerdings bleibt vieles Verhandlungssache und muss individuell geregelt werden. Hier betonten die Vertreter des Baudepartements immer wieder ihre Gesprächsbereitschaft und auch den Willen, im Rahmen des jetzt laufenden Mitwirkungsverfahrens die Bedenken, Ideen und Alternativvorschläge der Strasseneigentümer vor Ort miteinzubeziehen.

Der Kanton, das wurde auch immer wieder betont, ist bereit, sich die Konkretisierung des Schwyzer Velowegnetzes einiges kosten zu lassen. Die Rede ist von Beiträgen an Infrastrukturmassnahmen und auch von Unterhaltsbeiträgen. Auch die Frage der Haftung könnte dereinst mit einer Versicherungslösung geklärt werden. Hier besteht aber auch eine hohe Eigenverantwortung der Velofahrer. Analog dem motorisierten Individualverkehr muss auch der Velofahrer sein «Fahrzeug» beherrschen. Der Strasseneigentümer ist indes verpflichtet, auf seinem Strassenabschnitt entsprechende Unterhaltsmassnahmen zu tätigen.

Bis 2042 hat der Kanton Zeit, das Schwyzer Velowegnetz in die Realität umzusetzen. «Viel Arbeit», so die Bilanz von Kantonsingenieur Daniel Kassubek.

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