Am 22. Februar stand Einsiedeln kopf. Weit über tausend Personen demonstrierten für oder gegen einen Rechtsrutsch – oder standen als Zuschauende am Strassenrand. Ein linkes Komitee rief zur Demo gegen die deutsche AfD-Parlamentarierin Alice Weidel auf, die zusammen mit ihrer Partnerin und den gemeinsamen Kindern im Bezirk wohnt.
Mass-Voll, die rechtsgelagerte Gruppierung unter Nicolas A. Rimoldi, rief zum Gegenprotest auf. Er selber und einige seiner Angehörigen schafften es trotz Rayonverbot, ins Zentrum von Einsiedeln zu gelangen.
Schwyzer Staatsanwalt geht auf Strafanzeige nicht ein
Im Anschluss kam es zu verschiedenen Klagen. Dabei erstattete etwa der Luzerner Loris Fabrizio Mainardi Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen unbekannt und gegen Rimoldi. Die beiden gehen seit Langem gerichtlich gegeneinander vor. Rimoldi wurde angezeigt, öffentlich zur Gewalttätigkeit aufgefordert und Landfriedensbruch begangen zu haben.
Jetzt liegt das Urteil der Staatsanwaltschaft vor. Resultat: Es wird eine Nichtanhandnahmeverfügung ausgesprochen. Das heisst, der Fall wird ad acta gelegt, es kommt zu keinen weiteren Abklärungen und demnach auch zu keiner Klage gegen Rimoldi.
Beschwerden gegen Regierung und Bezirksrat noch hängig
Grund: Es seien keinerlei Sachbeschädigungen festgestellt worden. Aufgrund der frühzeitigen polizeilichen Festsetzung erkennbarer Mitglieder der Gruppierung Mass-Voll sei es von deren Seite «weder zu tätlichen Übergriffen noch zu Sachbeschädigungen oder Aufrufen zu strafbarem Verhalten gekommen, da sich die betreffende Gruppierung durchgehend unter polizeilicher Kontrolle befunden» habe, hält der Staatsanwalt fest. Es bestünden keine Hinweise, dass es am 22. Februar zu Gewaltausübungen gekommen sei. Auch Hinweise, dass vorgängig zu Gewalt aufgerufen worden sei, existierten nicht, so der Staatsanwalt.
Wenig Verständnis für das Urteil hat der Kläger. «Polizeiliche Samthandschuhe bei den ‹Rechten›? Die Schwyzer Behörden stellen dem rechtsradikalen Demagogen für seine illegale Demo in Einsiedeln einen strafrechtlich fragwürdigen Persilschein aus», hält Mainardi in den sozialen Medien fest.
Noch offen sind die Beschwerden von Rimoldi gegen die Behörden in Einsiedeln und den Regierungsrat in Schwyz. «Diese sind noch pendent», führte er am Mittwoch auf Anfrage aus.
Kommentare
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Also ich Frage mich was die "rechten" hier in Einsiedeln wieder falsch gemacht haben ??? Welche Demonstration wurde erlaubt und warum gab es eine Demonstration ???
Erm, deine zweite Frage ist eigentlich schon seit Februar klar beantwortet, wenn du nur die Artikel gelesen hättest. Scheinbar willst du aber lieber "rhetorische" Fragen stellen, als die Fakten zu kennen, respektive zu akzeptieren.
Eine demokratie hat solche demos proklamationen manifeste etc. auszuhalten. Ansonsten unsere Demokratie keine Demokratie.