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Einsiedeln

Nach Demo: Schwyzer Staatsanwalt lässt Rimoldi «springen»

Im Nachgang zur Demonstration in Einsiedeln kam es zu verschiedenen Strafklagen. Jetzt wird klar, dass mindestens auf eine gar nicht eingetreten wird.
Mass-Voll-Chef Nicolas A. Rimoldi wurde vom Einsatzleiter der Schwyzer Polizei, Pascal Reichmuth, in Einsiedeln des Platzes verwiesen.
Bild: Jürg Auf der Maur

Am 22. Februar stand Einsiedeln kopf. Weit über tausend Personen demonstrierten für oder gegen einen Rechtsrutsch – oder standen als Zuschauende am Strassenrand. Ein linkes Komitee rief zur Demo gegen die deutsche AfD-Parlamentarierin Alice Weidel auf, die zusammen mit ihrer Partnerin und den gemeinsamen Kindern im Bezirk wohnt.

Mass-Voll, die rechtsgelagerte Gruppierung unter Nicolas A. Rimoldi, rief zum Gegenprotest auf. Er selber und einige seiner Angehörigen schafften es trotz Rayonverbot, ins Zentrum von Einsiedeln zu gelangen.

Gegendemonstrant Rimoldi spaziert durch Einsiedeln

Schwyzer Staatsanwalt geht auf Strafanzeige nicht ein

Im Anschluss kam es zu verschiedenen Klagen. Dabei erstattete etwa der Luzerner Loris Fabrizio Mainardi Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen unbekannt und gegen Rimoldi. Die beiden gehen seit Langem gerichtlich gegeneinander vor. Rimoldi wurde angezeigt, öffentlich zur Gewalttätigkeit aufgefordert und Landfriedensbruch begangen zu haben.

Jetzt liegt das Urteil der Staatsanwaltschaft vor. Resultat: Es wird eine Nichtanhandnahmeverfügung ausgesprochen. Das heisst, der Fall wird ad acta gelegt, es kommt zu keinen weiteren Abklärungen und demnach auch zu keiner Klage gegen Rimoldi.

Beschwerden gegen Regierung und Bezirksrat noch hängig

Grund: Es seien keinerlei Sachbeschädigungen festgestellt worden. Aufgrund der frühzeitigen polizeilichen Festsetzung erkennbarer Mitglieder der Gruppierung Mass-Voll sei es von deren Seite «weder zu tätlichen Übergriffen noch zu Sachbeschädigungen oder Aufrufen zu strafbarem Verhalten gekommen, da sich die betreffende Gruppierung durchgehend unter polizeilicher Kontrolle befunden» habe, hält der Staatsanwalt fest. Es bestünden keine Hinweise, dass es am 22. Februar zu Gewaltausübungen gekommen sei. Auch Hinweise, dass vorgängig zu Gewalt aufgerufen worden sei, existierten nicht, so der Staatsanwalt.

Wenig Verständnis für das Urteil hat der Kläger. «Polizeiliche Samthandschuhe bei den ‹Rechten›? Die Schwyzer Behörden stellen dem rechtsradikalen Demagogen für seine illegale Demo in Einsiedeln einen strafrechtlich fragwürdigen Persilschein aus», hält Mainardi in den sozialen Medien fest.

Noch offen sind die Beschwerden von Rimoldi gegen die Behörden in Einsiedeln und den Regierungsrat in Schwyz. «Diese sind noch pendent», führte er am Mittwoch auf Anfrage aus.

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