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Ausserschwyz

Nach dem Autobrand machen sich die Teenager aus dem Staub

Es brennt ein PW auf der Strasse – und niemand ist in der Nähe. So passiert am Sonntagmittag in Altendorf. Die Schwyzer Polizei konnte den Fall rasch lösen.
Flammen schlagen aus dem Fahrzeug.
Bild: Kapo Schwyz

Am Sonntagmittag musste die Feuerwehr Altendorf um 12.12 Uhr wegen eines Fahrzeugbrandes an der Churerstrasse in Altendorf ausrücken. Die Einsatzkräfte konnten die Flammen, die aus dem Motorraum kamen, rasch löschen. Verletzt wurde niemand. 

Beim Eintreffen der Polizeipatrouille konnte niemand als Fahrer des Autos ausfindig gemacht werden. Passanten erklärten, dass sich der Fahrer und der Beifahrer nach dem Brandausbruch entfernt hätten. Anhand der Signalemente konnte eine weitere Patrouille der Kantonspolizei Schwyz beim Bahnhof Altendorf zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren kontrollieren. Der 15-Jährige gab dabei zu, das Auto ohne gültigen Führerausweis gelenkt zu haben. Der 16-Jährige sass als Beifahrer im Auto.

Die beiden Jugendlichen müssen sich vor der 5. Abteilung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz (Jugendstrafsachen) verantworten, heisst es in einer Medienmitteilung der Kapo Schwyz vom Montagmorgen. Die Kantonspolizei hat das Auto sichergestellt und die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.

Welche Strafe droht dem jungen Lenker?

Das illegale Fahren eines Autos durch einen 15-jährigen in der Schweiz wird nach dem Jugendstrafrecht beurteilt. Bei diesem Delikt handelt es sich um das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis, was grundsätzlich eine Straftat gemäss Strassenverkehrsgesetz ist. Da der Jugendliche zur Tatzeit bereits 15 Jahre alt ist, können gegen ihn neben Schutzmassnahmen auch Strafen verhängt werden.

Als Strafen kommen ein Verweis, die Anordnung einer persönlichen Leistung zugunsten sozialer Einrichtungen oder Betriebe von öffentlichem Interesse, eine Busse und in schwerwiegenderen Fällen ein Freiheitsentzug in Betracht. Die Jugendanwaltschaft oder das Jugendgericht wägen die Schwere des Vergehens und das individuelle Verschulden ab. Eine Busse kann bei über 15-Jährigen bis zu 2000 Franken betragen. Ein Freiheitsentzug ist bei Vergehen oder Verbrechen ab dem 15. Geburtstag möglich und dauert einen Tag bis zu einem Jahr.

Zusätzlich zu diesen unmittelbaren Strafen folgen verkehrsrechtliche Konsequenzen, die weitreichender sein können. Dem Jugendlichen wird für den künftigen Erwerb eines Führerausweises eine Wartefrist von mindestens sechs Monaten auferlegt, weil er die Fahreignung missachtet hat. Dies bedeutet, dass er den Lernfahrausweis nicht zum regulären Alter beantragen kann. Kommt es beim Fahren ohne Ausweis zu einem Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters zwar für den Schaden aufkommen, kann aber Regress beim jugendlichen Lenker und seinen gesetzlichen Vertretern nehmen. Fährt der Jugendliche mehrmals illegal, können die Konsequenzen entsprechend härter ausfallen. gh

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