Das Staatssekretariat für Migration muss im Fall des Goldauer Wirtes über die Bücher, der Einbürgerungsstopp im Verfahren wurde als unrechtens taxiert. Was erwarten Sie nun?
Für meinen Mandanten bedeutet das, dass er nun endlich eingebürgert wird. Sechs Jahre nach der Einreichung seines Gesuchs und über 30 Jahre nach seiner Ankunft in der Schweiz. Für viele weitere bedeutet das Urteil, dass ihr Einbürgerungsgesuch nun nicht mehr wegen eines starren Schemas abgelehnt werden darf. Stattdessen müssen die Behörden nun immer sachlich beurteilen: Ist eine Person tatsächlich integriert oder nicht? Das Gericht spricht von einer «Gesamtwürdigung».
Wer wird davon profitieren können? Die Ausgangslage mit dem Sekundenschlaf war doch ziemlich einmalig?
Die Schwyzer Regierung antwortete 2023 auf meine entsprechende Interpellation, dass zu diesem Zeitpunkt im Kanton Schwyz rund sechs ähnliche Fälle hängig waren. Selbstverständlich geht es dort nicht jedes Mal um Sekundenschlaf. Die Behörden dürfen nun aber nicht mehr einfach nach Schema F vorgeh e n. Schweizweit. Sogenannte Killerkriterien sind nicht mehr 1:1 anwendbar, weil sie die Beurteilung der tatsächlichen Integration oft verunmöglichen.
Der Entscheid fiel in Lausanne äusserst knapp. Wie überrascht waren Sie, dass Ihr Mandant recht bekam?
Ich war völlig überrascht, dass nicht nur ein, sondern gar zwei Richter die Beschwerde abweisen wollten. Das Bundesgericht hat bereits in zwei Urteilen kantonalen Killerkriterien die Anwendung versagt. Die Rechtsprechung zur Gesamtwürdigung ist etabliert und entspricht Sinn und Zweck des Gesetzes. Eine Abweisung unserer Beschwerde wäre im völligen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung gestanden.
Der Grüne-Bundesrichter stellte sich gegen Ihren Mandanten. Der Wirt müsse wegen des Unfalls weder das Land verlassen noch werde seine Einbürgerung verhindert. Es gebe lediglich einen fünfjährigen Verfahrensstopp. Diese Argumente haben doch etwas für sich – oder nicht?
Bundesrichter Merz vergisst dabei, welche grundlegenden Rechte meinem Mandanten so während mindestens fünf Jahren vorenthalten werden. Zuallererst das Recht, als gleichberechtigter Bürger in unserer Demokratie mitbestimmen zu können. Ob Herr Merz gerne für fünf Jahre selbst auf diese Rechte verzichten würde?
Haben Sie einen so erfolgreichen Start in Ihre juristische Tätigkeit erwartet? Hat das für Sie positive Urteil nun auch Auswirkungen auf Ihre weitere berufliche Ausrichtung?
Wie man am knappen Ergebnis sieht, sind solche Urteile ja auch oft abhängig von den Richterinnen und Richtern. Man kann Glück oder Pech haben und sollte seine Ausrichtung wohl eher nicht von einem einzelnen Erfolg oder Misserfolg abhängig machen. Ohnehin hätte ich weiter Fälle im Einbürgerungsrecht geführt.
Eröffnen Sie nun eine eigene Anwaltskanzlei?
Dazu muss ich erst noch die Anwaltsprüfung absolvieren und bestehen. Aber im öffentlichen Recht kann man auch ohne Anwaltspatent prozessieren, und ich nehme bereits jetzt Mandate an.
Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.