Gestern sind in der Badi in Seewen zwei abgehärtete junge Schwyzer aus dem eisigen Wasser gestiegen. Sie sind aber nicht etwa auf der dünnen Eisschicht eingebrochen. «Wir baden gezielt mindestens einmal pro Woche im See», sagten die beiden. Dazu schlagen sie, wenn nötig, in Ufernähe ein grosses Loch ins Eis, um ihrem Gesundheitstrip nachzugehen.
Etwas anders verhält es sich indessen mit der übrigen Eisfläche. Das Betreten ist verboten. Die zuständigen Gemeinden Schwyz, Steinen und Lauerz haben nach dem Zufrieren des Sees ein offizielles Betretungsverbot für die gesamte Eisfläche ausgesprochen. Sie warnen eindringlich vor lebensgefährlichen Bedingungen.
Die tückische Gefahr unter dem Schnee
Was auf den ersten Blick wie eine solide Winterlandschaft aussieht, ist in Wahrheit eine gefährliche Falle. Das Problem ist nicht nur die generell zu geringe Dicke des Eises, sondern vor allem der frisch gefallene Schnee. Die leichte Schneeschicht wirkt wie eine Tarnung: Sie verdeckt sogenannte Gasblasen im Eis. An diesen Stellen ist die Schicht extrem dünn und brüchig. Da diese Schwachstellen von oben nicht mehr sichtbar sind, kann bereits ein einzelner Schritt zum Einbrechen führen.
«Man muss sich auskennen», sagt der Steiner Geni Marty dazu. «Früher, wenn das Eis dick genug war, haben wir uns auf dem Bauch liegend an diese Gasblasen herangeschlichen und sie angezündet. Das war ein Spektakel. Das sollte man nicht nachmachen, es ist zu gefährlich», sagt der Steiner. Zudem sei das Eis derzeit nicht tragfähig, sagt auch er aus Erfahrung.
Behörden warnen vor Leichtsinn
Die Gemeinden bekräftigen mit den Verbotstafeln, dass das Verbot Sinn ergibt. Ein Einbruch in das eiskalte Wasser kann innerhalb weniger Minuten zur Unterkühlung und zum Ertrinken führen. Es wird an die Vernunft der Bevölkerung appelliert, am Ufer zu bleiben und sich nicht unnötig in Gefahr zu bringen.
Die wichtigsten Fakten
– Verbotszone: gesamte Eisfläche des Lauerzersees (Gemeinden Schwyz, Steinen, Lauerz).
– Gefahrenquelle: dünne Eisschicht und verdeckte Gasblasen durch Schneefall.
– Konsequenz: Einbrechen ist jederzeit möglich; es besteht akute Lebensgefahr.
– Das Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Eine offizielle Freigabe durch die Behörden erfolgt kaum, weil sie jede Haftung ablehnen. Auch angesichts der aktuellen Wetterlage ist mit einer Freigabe vorerst sicher nicht zu rechnen.








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