Das Initiativbegehren «Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden», initiiert von SVP-Nationalrat Pirmin Schwander, wurde mit 51,37 Prozent der Stimmen abgelehnt. Somit wird das Vormundschaftswesen nicht wieder zurück in die Verantwortung der Gemeinden gehen. Die Stimmbeteiligung betrug 46,5 Prozent.
Somit bleibt beim Schwyzer Vormundschaftswesen alles beim Alten. Mit der Einführung von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden hatten die Kantone auf Geheiss des Bundes 2013 das Vormundschaftswesen reorganisiert. Im Kanton Schwyz übernahm das kantonale Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Ausserschwyz sowie jenes in Innerschwyz die Aufgabe von den Gemeinden.
Die Initianten wollten, dass die Gemeinden wieder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) führen. In kleineren Gemeinden hätten sich die Behörden überkommunal zusammenschliessen können. Vorkämpfer im Initiativkomitee war der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander, Sympathisantin unter anderem die gebürtige Basler Schriftstellerin Zoë Jenny. Regierung und Parlament lehnten die Initiative ebenfalls ab.
(red)
Kommentare
GRATULATION dem Souverän, der einmal mehr besonnen und vernünftig entschieden hat (etwas knapp zwar). Sowohl in der Schweiz als auch in Schwyz flickt man ein neues Gesetz normalerweise nicht schon nach fünf Jahren... Alles okay - die Behörden können gesetzeskonform weiterarbeiten und es bleibt dem Kanton erspart, eine "Insel" (wie etwa bei Asterix) im Schweizerland zu werden. Und meine Arbeit im Rahmen einer privaten Beistandschaft - KESB Innerschwyz - kann wie bisher problemlos weitergehen.
((21.05.2017, Arnold Bohl, Adliswil))