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Kein neues Restaurant auf Klosterinsel Ufenau

Das Kloster Einsiedeln darf auf der Insel Ufenau im Zürichsee kein neues Restaurant bauen. Das Bundesgericht hat dem Umweltschutzverband Aqua Viva Recht gegeben.

Das Kloster Einsiedeln hatte vor zweieinhalb Jahren insgesamt vier Baugesuche für Änderungsvorhaben in der Moorlandschaft auf der Zürichsee-Insel eingereicht. Kernstück des «Insel der Stille» genannten Konzepts sollte der Neubau eines blattförmigen Sommerrestaurants von Star-Architekt Peter Zumtor bilden.

Geplant ist weiter, einen Anbau am «Haus zu den zwei Raben» abzureissen, den Weidstall zu erweitern sowie eine Ver- und Entsorgungsanlage zu erstellen. Die Gemeinde Freienbach und der Schwyer Regierungsrat erteilten den Projekten ihren Segen.

Moore verfassungsmässig geschützt

Im vergangenen April wies das Verwaltungsgericht Beschwerden von Umwelt- und Heimatschutzverbänden ab. Das Bundesgericht hat Aqua Viva nun Recht gegeben und die Baubewilligung für das Restaurant aufgehoben. Laut Urteil zählt die Ufenau zu den Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung.

In Artikel 78 der Bundesverfassung würden diese Gebiet grundsätzlich unter Schutz gestellt. Konkretisiert werde das verfassungsrechtliche Veränderungsverbot durch das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Eingriffe in Moorlandschaften seien von Gesetzes wegen zwar nicht absolut ausgeschlossen.

Zulässig könnten etwa die Schliessung von Baulücken oder die Bereinigung von Bauzonengrenzen sein. Die Zulassung von Erweiterungen wie dem geplanten Neubau des Sommerrestaurants würde laut Bundesgericht den verfassungsrechtlichen Rahmen allerdings sprengen und den Vorgaben des NHG widersprechen.

Fragezeichen für restliche Pläne

Auch hinter die restlichen Änderungspläne hat das Bundesgericht ein Fragezeichen gemacht. Sollte das Kloster Einsiedeln trotz dem Aus für das Restaurant am Abriss des Anbaus festhalten, müsste dazu vorgängig noch die Eidg. Denkmalpflege ihr grünes Licht geben, deren Stellungsnahme bisher nicht eingeholt wurde.

Der Umbau und die Erweiterung des Weidstalls wäre überdies ergänzend von der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission zu begutachten. Schliesslich müsste der Bau der Ver- und Entsorgungsanlage sowie die geplante Grundwasserentnahme mit den übrigen Verfahren koordiniert beurteilt werden.

Das Kloster Einsiedeln ist seit tausend Jahren für die Insel Ufenau und die darauf erstellten Bauten verantwortlich. Der Abt und die Klostergemeinschaft hatte sich nach ersten Protesten entschieden, ein ursprünglich geplantes Projekt zu verkleinern. Im September 2009 legte Peter Zumthor dann eine abgespeckte Version vor.

sda

Umweltschutzverband erfreut, aber nicht überrascht

Beim Umweltschutzverband Aqua Viva zeigt man sich erfreut, aber nicht sehr überrascht vom Urteil des Bundesgerichtes. Der Moorschutzartikel sei eben sehr absolut und lasse keinen Spielraum für Interessenabwägungen.

Aqua-Viva-Geschäftsführer Tobias Winzeler erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur sda, das Bundesgericht sei mit dem Entscheid seiner bisherigen Praxis gefolgt. Neuanlagen in dem Schutzgebiete, die nicht der Landwirtschaft oder der Verbesserung des Moorschutzes dienten, seien praktisch ausgeschlossen.

Es gehe in diesem Fall auch nicht um die Ästhetik oder um den Architekten, sagte Winzeler weiter.

sda

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