Es sei lediglich ein "Tropfen auf den heissen Stein", hiess es in der Medienmitteilung des Schwyzer Umweltdepartements.
Die einzelnen Niederschläge in den vergangenen Tagen hätten zwar verhindert, dass die Waldbrandgefahr auf die höchste Stufe 5 (sehr grosse Gefahr) angehoben werden musste. Für eine Entspannung wären jedoch flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge nötig, wie es weiter hiess.
Somit bleibt das Feuer- und Feuerwerksverbot über den 1. August hinaus bestehen. Verboten bleiben somit Feuer im Wald und bis 50 Meter Abstand, sowie offene Feuer in unbefestigten Feuerstellen und Einweggrills auf dem gesamten Kantonsgebiet.
Ausgenommen vom Verbot ist das organisierte 1.-August-Feuerwerk auf dem Vierwaldstättersee in Brunnen. Dieses werde von einem "professionellen Veranstalter" mit Sicherheitskonzept durchgeführt, hiess es.
Erlaubt bleibt das Grillieren im Garten oder auf dem Balkon sowie das Feuern in Cheminées und Feuerschalen, sofern der Abstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. sda

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