Ende Juli wurde im Kanton Schwyz der erste Japankäfer des Jahres oberhalb der Gemeinde Steinerberg eingefangen (der «Bote» berichtete). Seither ist es zum Glück ruhig um den Schädling, doch der Japankäfer ist eine invasive Art mit beachtlichem Zerstörungspotenzial. Die Behörden wollen seine Ausbreitung mit aller Kraft verhindern.
Sie setzen dabei auch auf die Mithilfe der Bevölkerung: Wenn man einen Japankäfer findet, muss man ihn zwingend melden. Bund und Kanton geben dabei ein spezifisches Vorgehen vor (siehe Box). Dabei soll der vermutliche Japankäfer eingefroren werden. Nur: In der Region kam es da auch schon zu Verwechslungen, und die falschen Käfer – also nicht schädliche – wurden eingefroren und somit getötet.
So erkennen Sie den Japankäfer
Der Japankäfer ähnelt harmlosen heimischen Käfern und wird daher oft verwechselt.
– Typisches Merkmal des Japankäfers sind die fünf weissen Haarbüschel an den Seiten des Hinterleibs und zwei grössere weisse Haarbüschel am Hinterteil. Diese sind bürstenartig.
– Der Japankäfer hat einen metallisch grün schimmernden Kopf und Halsschild, aber kupferbraune Deckflügel.
– Der Japankäfer ist etwa so gross wie ein Fünfrappenstück (1 bis 1,2 Zentimeter).
Dadurch unterscheidet er sich optisch stark von den einheimischen Käfern wie Gartenlaubkäfer (keine Büschel, sondern Haarsaum), Junikäfer (ganzer Körper braun), Maikäfer (ganzer Körper braun) oder Rosenkäfer (weisse Zeichnungen auf den Deckflügeln).
Der Japankäfer sollte möglichst lebend eingefangen und auf keinen Fall wieder freigelassen werden. Anschliessend ist er in ein gut verschliessbares Gefäss zu legen und mindestens über Nacht einzufrieren – auch dann, wenn er bereits tot erscheint. Ein Foto des Käfers ist gemeinsam mit folgenden Angaben per E-Mail an afl@sz.ch zu senden: Name der meldenden Person, genauer Fundort, Belegfoto des Käfers. Bei einem Verdacht soll man nicht zögern, sondern sich so rasch wie möglich beim Amt für Landwirtschaft melden. (lai)
Mario Bürgler, Vorsteher des Amts für Landwirtschaft im Kanton Schwyz, bestätigt dies gegenüber dem «Boten». Es handle sich dabei aber nur um eine Handvoll Käfer, die fälschlicherweise für den Japankäfer gehalten und eingefroren wurden. Das Vorgehen kann und will man darum nicht ändern. «Das Einfrieren ist die offizielle Methode des Bundesamts für Landwirtschaft», so Bürgler. Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Tierschonende Tötung: Das Einfrieren gilt nach heutigem Kenntnisstand als relativ schmerzfreie Methode, da der Stoffwechsel der Insekten langsam heruntergefahren wird.
- Sichere Identifikation: Nur mit einem eingefrorenen Exemplar kann eine eindeutige Bestimmung durch Fachstellen erfolgen. Fotos sind eine wertvolle erste Hilfe, reichen aber in vielen Fällen nicht aus – insbesondere, wenn typische Erkennungsmerkmale auf dem Bild nicht deutlich sichtbar sind.
- Verhinderung der Weiterverbreitung: Da es sich beim Japankäfer um eine invasive Art handelt, darf er keinesfalls wieder freigelassen werden.
Um falsche Funde möglichst zu verhindern, will man die klare Erkennung des Japankäfers für die Bevölkerung besser verständlich machen (siehe Box und Bilder). «Trotzdem sind Einzelfehler nicht ganz vermeidbar, auch für uns Fachpersonen ist die Unterscheidung schwierig», erklärt Bürgler und ergänzt: «Entscheidend ist, dass im Zweifel der Schutz der Umwelt und der Landwirtschaft Vorrang hat. Deshalb bleibt das Einfrieren bei einem konkreten Verdacht weiterhin Teil des offiziellen Vorgehens.»




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