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Eselhaltung
Innerschwyzer Bauer ignoriert Behörden und spielt auf Zeit
Unbedingt mehr Platz für die Esel: Das war die Auflage des Veterinäramts. Ein Landwirt aus der Region ignorierte alles – aus finanziellem Kalkül.
Ein Landwirt aus dem inneren Kantonsteil ist durch die Schwyzer Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden. Er hatte auf seinem Hof für einen fremden Besitzer vier Esel gehalten. Dafür verlangte er 200 Franken monatlich ...