Der Gemeinderat Galgenen hatte die Baubewilligung für den auf dem Hegner-Areal geplanten Bau- und Gartenmarkt im November 2007 erteilt. Das Verwaltungsgericht hiess die dagegen erhobene Beschwerde von Anwohnern im April insofern gut, als es die Erschliessung als unzureichend erachtete.
Es knüpfte den Baubeginn und die Inbetriebnahme des Baumarktes deshalb an verschiedene Bedingungen. Unter anderem forderte es die rechtskräftige Genehmigung des Ausbaus der Kantonsstrasse mit einem Kreisel, eine verkehrssichere Fussgängerverbindung im Bereich Baumgartenweg und den Ausbau des Autobahnanschlusses Lachen.
Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde von Anwohnern nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern sind die vom Verwaltungsgericht aufgestellten Bedingungen ausreichend.
Bereits erfüllt ist die Voraussetzung betreffend den Ausbau der Kantonsstrasse, da das Bundesgericht im gleichen Entscheid die Beschwerde gegen das Strassenbau-Projekt abgewiesen hat.
(Urteil 1C_240/2008 vom 27.8.2008)
sda
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