Küssnacht

Polizei-Einsatz nach Todesfall im «Zeus»: War es eine Prostituierte?

Im Bordell Zeus im Küssnachter Fänn ist am Sonntag eine Person verstorben. Die polizeilichen Ermittlungen laufen.

Laut Zeugen seien die ersten Blaulichtfahrzeuge am Sonntagvormittag um zirka 11.15 Uhr an der Alten Zugerstrasse vorgefahren. Bald machte in der Nähe die Meldung die Runde, dass im Innern des «Zeus» eine Person verstorben sei. Alle Reanimationsversuche der Rettungskräfte blieben ergebnislos.

Weitere Angaben macht die Kantonspolizei Schwyz aktuell keine zum Fall, auch nicht zur Identität des Todesopfers. Der «Blick» berichtet, in Freier-Foren online sei die Rede davon, dass eine Prosituierte ums Leben gekommen sei.

Der Schwyzer Polizeisprecher Pascal Weber verwies auf die laufenden Ermittlungen. Sollte sich herausstellen, dass die Person aus medizinischen Gründen verstorben ist, wird man ohnehin keine weiteren Auskünfte erteilen. Nur falls womöglich Gewalt im Spiel war oder Zeugen gesucht werden, ist mit einer Medienmitteilung zu rechnen.

Die Polizei entscheidet sehr gezielt und nach klaren rechtlichen und gesellschaftlichen Kriterien, wann sie aktiv über einen aussergewöhnlichen Todesfall berichtet und wann sie bewusst schweigt. Die Kommunikationspolitik der Kantonspolizeien in der Schweiz ist in diesen Situationen stark reglementiert und wägt stets das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gegen den Schutz der Betroffenen ab.

Eine aktive Medienmitteilung erfolgt in der Regel dann, wenn ein Ereignis den öffentlichen Raum betrifft, ein grosses öffentliches Interesse besteht oder die Polizei auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen ist. Dies betrifft zum Beispiel tödliche Unfälle im Strassenverkehr, bei der Arbeit, beim Sport oder in den Bergen, da diese meist für Aufsehen sorgen oder Rettungskräfte blockieren. Auch beim Verdacht auf ein Gewaltverbrechen informiert die Polizei aktiv, um Gerüchte zu verhindern und Zeugen aufzurufen. Gleiches gilt für öffentliche Fahndungen nach Vermissten, die später tot aufgefunden werden, sowie für Brände oder Naturkatastrophen mit Todesfolgen.

Dagegen verzichtet die Polizei in vielen Fällen bewusst auf eine aktive Berichterstattung, um die Persönlichkeitsrechte und die Angehörigen zu schützen. Über Suizide wird im Regelfall gar nicht berichtet, ausser es kommt zu massiven Einschränkungen im öffentlichen Raum wie beim Bahnverkehr, wobei auch dann nur äusserst zurückhaltend kommuniziert wird. Auch Todesfälle im privaten Rahmen ohne Dritteinwirkung, wie medizinische Notfälle im eigenen Haus, bleiben Privatsache. Medizinische Notfälle in der Öffentlichkeit werden ebenfalls nicht aktiv verbreitet, es sei denn, der Rettungseinsatz führt zu grossen Verkehrsbehinderungen. Schliesslich können auch laufende Ermittlungen ein Grund sein, Informationen vorübergehend zurückzuhalten, um den Erfolg der Strafverfolgung nicht zu gefährden. gh

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