Lieber Hugo
Deine Breitseite gegen die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ist starker Tobak. Ich kann dich beruhigen: Die Befürworter der Vorlage sind weder Egoisten noch sind sie unverschämte Vermieter. Vielmehr wohnen sie in den eigenen vier Wänden und müssen dafür dem Staat eine Steuer auf einem fiktiven Eigenmietwert bezahlen. Dies mit der theoretischen Begründung, dass Mieter ihren Mietzins bei der Steuer nicht abziehen können. Das schweizerische Unikat beisst sich zwar mit dem Verfassungsauftrag über die Wohneigentumsförderung, wird aber von linker Seite mit Vehemenz verteidigt.
Doch alles schön der Reihe nach .
Wie vieles im Steuerrecht ist auch die Eigenmietwertbesteuerung kompliziert : Einerseits wird ein hypothetischer Eigenmietwert aufgerechnet, von dem anderseits die bezahlten Hypozinsen und der laufende Unterhalt abgezogen werden können. Der Saldo aus dieser Rechnung erhöht oder vermindert das steuerbare Einkommen. So einfach der Meccano auch scheinen mag, so vielfältig sind die Verhältnisse im praktischen Leben.
Neu soll der Eigenmietwert generell wegfallen . Anderseits werden aber auch die Abzüge mit unbedeutenden Ausnahmen gestrichen. So gesehen ist der vorgeschlagene Systemwechsel konsequent, wenn auch das Resultat für den einzelnen Selbstnutzer je nach Ausgangslage zumindest kurzfristig unterschiedlich ausfällt. Wie überall gibt es auch hier Gewinner und Verlierer.
Was dies alles mit der von dir an den Pranger gestellten ungerechtfertigten Rendite auf Mietobjekten zu tun haben soll, ist schleierhaft. Mit dem Bild der Sugus-Blöcke in Zürich soll wohl der Frust über steigende Mieten heraufbeschworen werden.
Ins Leere geht der von dir gegeisselte jährliche Wertzuwachs auf den Liegenschaften. Es trifft zwar zu, dass Liegenschaftseigentümer im Zeitlauf beachtliche Wertsteigerungen erfahren. Allein diese kommen erst zum Tragen, wenn sie realisiert werden. Dann greift aber der Fiskus mit der Grundstückgewinnsteuer wacker zu und schöpft je nach Besitzdauer ein beachtliches Stück des realisierten Gewinnes ab. Notabene nur bei den Liegenschaftseigentümern, während private Kapitalgewinne auf allen anderen Sachwerten – etwa auf den Aktienverkäufen – steuerfrei bleiben.
Wer allerdings bei einer solchen Strukturreform den Rechenschieber als Massgrad seiner Entscheidung anwendet, liegt falsch. Der Immobilienbereich ist in den beiden letzten Jahrzehnten und wohl auf absehbare Zeit durch eine starke Preisdynamik gekennzeichnet. Was heute gilt, ist morgen längst Schnee von gestern.
Gerade im Kanton Schwyz , wo immer noch rund zwei Drittel der Schätzungen auf der Wertbasis Dezember 2004 (!) basieren, liegt – wie übrigens in zahlreichen anderen Kantonen – eine generelle Neuschätzung auf der Hand. Dabei dürften die mit besonders viel politischer Sprengkraft behafteten Eigenmietwerte rasant steigen! Wer also nur die mit der Abschaffung der Eigenmietwerte einhergehende Streichung der Abzüge ausrechnet und bedauert, wird die Rechnung ohne den Wirt machen.
Insoweit ist das (linke) Gejammer über den aufgeplusterten Steuerausfall von 1,8 Milliarden Franken unehrlich. Allein schon durch die fast schweizweit angedachte Erhöhung der Vermögenssteuerwerte dürfte sich der Fiskus längerfristig mehr oder weniger schadlos halten. Wenn die Hypozinsen wieder steigen, werden Bund und Kantone gar profitieren.
Daher schaffen wir das schweizerische Unikum der Eigenmietwertbesteuerung endlich ab: Wir beenden damit stark polarisierende Auseinandersetzungen, welche sich infolge der Immobiliendynamik noch weiter zuspitzen werden. Denn ein Steuersystem, welches die Sparer bestraft und das Schuldenmachen belohnt, ist höchst fragwürdig und gehört abgeschafft! Hier und heute besteht die einmalige Chance, aufzuräumen – eine Gelegenheit, die wohl für Jahrzehnte nicht mehr wiederkehren wird!
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