Die Beziehung zwischen den beiden jungen Menschen dauerte lediglich wenige Monate, aber sie artete aus und landete schliesslich vor dem Schwyzer Strafgericht. Dort wurde der angeklagte 20-jährige Schweizer wegen Drohung, Beschimpfung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung und anderer Delikte verurteilt.
Da er bereits einschlägig vorbestraft ist, muss der junge Mann, der sich seit fünf Monaten im vorzeitigen Strafvollzug befindet, eine 30-monatige Haftstrafe absitzen. Ebenso hat er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken zu bezahlen und die Verfahrenskosten im Betrag von rund 40’000 Franken zu übernehmen. Schliesslich wurde eine ambulante psychiatrische Massnahme angeordnet, der sich der junge Mann haftbegleitend unterziehen muss.
Sie bezeichnete ihn als Narzisst
Das Strafgericht glaubte bei den angeklagten Vier-Augen-Delikten, die sich jeweils ohne Zeugen in Privatwohnungen ereigneten, der etwa gleichaltrigen Freundin des Beschuldigten. Sie hatte bereits im August 2024 Strafanzeige gegen ihren Freund erhoben, da dieser sie bei einem Streit im Badezimmer an den Armen gepackt und sie so gegen die Wand gedrückt hatte. Dann soll er ihr in mehreren Whatsapp-Nachrichten Gewalt angedroht haben. Trotz eines Kontaktverbots kamen die beiden wieder zusammen, bis es im November 2024 nachts in ihrer Wohnung im Bezirk Höfe eskalierte. Da soll ihr Freund, den sie vor Gericht als Narzissten bezeichnete, sie mit Fäusten traktiert, wider Willen fast nackt gefilmt, dann im Badezimmer eingesperrt und ihr unter anderem mit Ertränken in der Badewanne gedroht haben. Er sei immer wieder herumgelaufen und habe zu sich gesagt: «Ich muss sie umbringen, ich muss sie ertränken.» Sie habe Todesängste ausgestanden. Erst später, nachdem sie ihm versprochen hatte, die Strafanzeige zurückzuziehen und nicht die Polizei zu alarmieren, seien sie gemeinsam zu ihm nach Hause gegangen, wo er ihr Handy wieder hergab. Dann sei sie zu ihrer Mutter gegangen und habe frühmorgens doch die Polizei alarmiert.
«Auch Männer haben Anrecht auf sexuelle Selbstbestimmung»
Der Beschuldigte, der die Schläge im November zugegeben hatte und sich bei ihr deswegen auch mehrmals entschuldigt hatte, machte vor Gericht auf Anraten seines Verteidigers von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Der Verteidiger berichtete von einer «toxischen Beziehung» der beiden. An den beiden Abenden seien beide unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Zur Eskalation im November sei es gekommen, nachdem die Frau nach dem Geschlechtsverkehr noch mehr Sex haben wollte. Sie habe ihn – obwohl er abgelehnt habe und seine Ruhe verlangt hatte – weiter angemacht und bedrängt. Das bestätigte sie vor Gericht. «Auch wir Männer haben ein Anrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hätte er mehr Sex verlangt, würde er heute auch deswegen angeklagt», sagte der Verteidiger.
Zu einem Freispruch müsse es aber kommen, so der Verteidiger, weil er beim ganzen Verfahren formelle Mängel (keine oder mangelhafte Verteidigung durch seinen Vorgänger), aber auch materielle Mängel beanstandete. Zudem könne das Gutachten, worin eine psychiatrische Massnahme empfohlen wird, wegen formeller Fehler nicht verwertet werden.
Das Strafgericht wies die Kritik des Verteidigers aber vollumfänglich zurück. Das Verfahren sei korrekt verlaufen. Die beantragte sofortige Freilassung wies das Strafgericht mit dem Urteil ab, unter anderem auch wegen der im Gutachten beurteilten Rückfallgefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und dürfte höchstwahrscheinlich vors Kantonsgericht weitergezogen werden.
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