notifications
Schwyz/Bern

Es geht um Millionen: Schwyzer Polizei an Razzia gegen Geldwäscherei beteiligt

Unter Federführung der Bundesanwaltschaft war die Schwyzer Kantonspolizei Anfang Mai an einer koordinierten Aktion gegen das organisierte Verbrechen beteiligt. Es wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe beschlagnahmt und eine Person festgenommen.

Im Rahmen eines Strafverfahrens der Schweizer Bundesanwaltschaft wegen qualifizierter Geldwäscherei und der Beteiligung an einer kriminellen Organisation kam es am 5. Mai zu Hausdurchsuchungen in mehreren Kantonen. Die Kantonspolizei Schwyz unterstützte dabei, gemeinsam mit den Korps aus den Kantonen Aargau, Zug und Genf, die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei. 

Bei der Aktion stellten die Ermittler Bargeld und Luxusgüter im Wert von über zwei Millionen Franken sicher. Zudem wurden Immobilien und Fahrzeuge für knapp elf Millionen Franken beschlagnahmt, was den Gesamtwert der sichergestellten Vermögenswerte auf über 13 Millionen Franken treibt.

Während der Einsätze stiessen die Polizistinnen und Polizisten auf verschiedene Tresore. Darin befand sich unter anderem eine Tasche, die rund 1,3 Millionen Franken an Bargeld enthielt. Ausserdem wurden Schmuck und Luxusuhren im Wert von mehr als einer Million Franken sowie fünf Luxusautos für etwa 1,2 Millionen Franken konfisziert. Für Liegenschaften im Wert von 9,6 Millionen Franken verhängten die Behörden eine Grundbuchsperre.

Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, mindestens 8,1 Millionen Franken aus dem Drogenhandel gewaschen zu haben. Das mutmasslich durch kriminelle Handlungen verdiente Geld soll durch hohe Bareinzahlungen bei Finanzintermediären in das Schweizer Banksystem geschleust worden sein. Ein weiteres Vorgehen der Verdächtigen bestand gemäss den Behörden darin, Edelsteine und Schmuck zu kaufen, diese wieder an Händler zu veräussern und die Erlöse auf ihre Konten einzahlen zu lassen. Zudem investierten sie in teure Immobilien und gehobene Fahrzeuge.

Eine verdächtigte Person wurde bei der Aktion verhaftet und befindet sich nun in Untersuchungshaft. Die zweite beschuldigte Person sitzt bereits im Ausland wegen Betäubungsmitteldelikten und der Beteiligung an einer kriminellen Organisation im Gefängnis.

Das Verfahren der Bundesanwaltschaft basiert auf einer Strafanzeige des Bundesamts für Polizei, welcher umfangreiche Ermittlungen vorausgingen. Zusätzlich reichten die Bundesbehörden bei einer kantonalen Strafverfolgungsbehörde eine Meldung ein, da der Verdacht besteht, dass Aufenthaltsbewilligungen durch falsche Angaben erschlichen wurden. Die Bundesanwaltschaft bedankte sich in ihrer Mitteilung vom 18. Mai 2026 ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit der Schwyzer Polizei und den anderen involvierten Kräften. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. gh

Kommentare (0)