Edith Meyer
Die Sacasa AG mit Sitz in Küssnacht ist die Eigentümerin von vier Wohnhäusern an der Rigigasse 7, 9 und 11 und im Rosengarten 18. Sie will die Gebäude möglichst schnell abreissen und einen Neubau vorantreiben: Die Häuser seien nicht mehr bewohnbar. Durch den Abriss werde ein Schandfleck aus dem Dorfzentrum entfernt.
Das sehen der Schweizer Heimatschutz, Pro Natura und deren Kantonalsektionen anders. Sie haben gegen das Baugesuch für eine vorzeitige Abbruchbewilligung der Bauten eine Einsprache eingereicht.
Abriss verstosse gegen Bauordnung
Sie verlangen darin die Abweisung des entsprechenden Abbruchgesuches. Die Einsprecher machen geltend, dass ein Abriss ohne Neubauprojekt gegen die Bauordnung verstösst. Die Häuser sind Teil des Ortsbildes von nationaler Bedeutung (Isos) und sind entsprechend ungeschmälert zu erhalten.«Ungeachtet ihres aktuellen Zustandes sind die Häuser Denkmäler von aussergewöhnlichem universellem, ja sogar globalem Wert», sagt Isabelle Schwander, Präsidentin des Schwyzer Heimatschutzes.
Die Einsprechenden sind überzeugt, dass, «ein Abbruch dieser Häuser einen schwerwiegenden Eingriff in das geschützte Ortsbild darstellt, weshalb ein Gutachten der eidgenössischen Kommission für Denkmalschutz zwingend notwendig ist». Ein solches fehle jedoch.
Das Gebiet der Rigigasse sei als ein besonders qualitätsvolles, kulturelles Erbe zu betrachten. Weiter wird argumentiert, dass die unregelmässige dichte Bebauung mit ihrem organisch geformten Netzwerk aus Strassen- und Gassenzügen den historischen Dorfteil prägen. «Die Schweiz hat sich international verpflichtet, Kultur- und Naturgut der Welt zu schützen», betont Schwander. Der Dorfkern Rigigasse gehöre dazu, weshalb der ganze Bereich Rigigasse unter diesem Aspekt gesamtheitlich behandelt werden müsse. Pro Natura und der Heimatschutz führen noch weitere Gründe auf, die gegen einen Abbruch sprechen.
Bauhistorische Untersuchung des Hauses Rosengarten fehlt
Eine bauhistorische Untersuchung des Haus Rosengarten fehle. Zudem verstosse ein Abriss gegen verschiedene Gesetze, Reglemente und Übereinkommen. Die Gebäude befinden sich im Isos-Perimeter, das heisst an einem im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder verzeichneten Ort.Bewohnbar machen statt Abbrechen
Es sei möglich, mit relativ geringem Aufwand die Häuser wieder bewohnbar zu machen. Bemängelt wird, dass die konkrete Fachmeinung des Schwyzer Denkmalschutzes fehlt. Pro Natura und Heimatschutz führen weiter einen Verstoss gegen diverse Bestimmungen des Küssnachter Baureglements auf. Laut Artikel 54 ist der Abbruch von Gebäuden nur zulässig, wenn an deren Stelle eine neue Überbauung tritt oder die dauernde Freihaltung des Grundstücks das Ortsbild nicht beeinträchtigt. Und weiter: Der Gesamtperimeter über die betroffenen Parzellen liegt in der Kernzone K1, im höchst empfindlichen, historisch gewachsenen Bebauungskontext mit spezifisch kleinvolumiger Körnung.Häuser befinden sich im Gewässerschutzbereich
Weiter werde die Sorgfaltspflicht im Umgang mit Gewässern im Rahmen des Gewässerschutzgesetzes verletzt. «Die betroffenen Häuser befinden sich im Gewässerschutzbereich Au und es wird anerkannt, dass es sich um Bauten mit Untergeschossen handelt», heisst es in der Einsprache. Mangels Angaben und Plänen im Bezug auf den Gewässerschutz werde die Sorgfaltspflicht im Umgang mit Gewässern verletzt. Auch fehle eine Untersuchung geschützter Tierarten wie Fledermäuse oder Siebenschläfer. «Die Häuser wurden während mehreren Jahren nicht bewohnt und es besteht dadurch die Möglichkeit, dass dort geschützte Tiere leben.»Eine weitere Einsprache
Der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee begleitet die Einsprache, ist aber selbst nicht zur Unterzeichnung legitimiert.Laut dem Küssnachter Bauamt ging bis zum Ablauf der Einsprachefrist eine weitere private Einsprache ein.

Kommentare
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien, die Kommentare werden von uns moderiert.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.